Umweltbezogene Werbung
Rolf Füger
Die Werbung mit Umweltschutz-Argumenten hat Konjunktur: Ein gesteigertes Umweltbewußtsein der Bevölkerung läßt die Verkaufschancen für Produkte steigen, die – angeblich oder wirklich – «umweltfreundlicher» sind als konkurrierende Produkte. Soweit eine solche Werbung wahr ist, kann sie auf diese Weise einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Ist sie hingegen unwahr oder jedenfalls irreführend, kann sie – durch Fehlleitung der Kaufentscheidung – geradezu kontraproduktiv wirken. Wer schon keine «umweltfreundlichen» Produkte anzubieten hat, kann zumindest mittelbar den Umweltschutz für seinen Absatz fruchtbar machen, etwa durch das Versprechen, einen Teil des Erlöses für Umweltschutzzwecke zu verwenden. Auch solche Werbemethoden können letzlich kontraproduktiv wirken, indem sie den Blick des Verbrauchers von anderen Produkteigenschaften ablenken. Die wettbewerbsrechtliche Betrachtung der Umweltschutzwerbung muß sich dieser Zusammenhänge bewußt sein. Ihnen gilt die vorliegende Arbeit, die eine grundlegende und umfassende Erörterung der Thematik enthält.