Ungeschriebene strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrechte im Bereich der Rechtsberatung?
Eine Betrachtung aus Sicht des Mandanten von Rechtsanwalt, Zeugenbeistand und Strafverteidiger
Jens Bosbach
Anhand dreier exemplarischer Fälle aus dem Bereich der Strafverteidigung beleuchtet der Verfasser die Frage, ob in bestimmten Situationen Schweigerechte von Zeugen im Strafprozess existieren, die weder in der StPO noch in Nebengesetzen normiert sind. Hierbei geht er auf Zeugen ein, die entweder über die Inhalte mit ihren ehemaligen Strafverteidigern oder über die Gesprächsinhalte mit ihren Rechtsanwälten bzw. sogenannten Zeugenbeiständen berichten sollen. In der Ausarbeitung werden die Lösungen auf Grundlage der existenten Ansätze in Rechtsprechung und Literatur entwickelt. Abgelehnt wird in diesem Rahmen die unmittelbare Anwendung des Verfassungsrechts. Vielmehr wird eine Lösung im einfachgesetzlichen Bereich gesucht (§ 68 a StPO). Letzteres auch, wenn sich z.B. der Strafverteidiger strafbar gemacht haben soll.