Unionsmarkenverordnung
Günther Eisenführ, Detlef Schennen
Alles neu macht das Paket zur Reform des Markenrechts: Unionsmarken werden im Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert.
Der erste ausschließlich dem europäischen Markenrecht gewidmete Kommentar in deutscher Sprache. Auch die Neuauflage enthält wieder eine umfassende Würdigung der zwischenzeitlich in großer Zahl ergangenen neuen Entscheidungen des EU-Gerichtes (EuG und EuGH) sowie der Beschwerdekammern des HABM. Die bewährte, praxisnahe, beispielbezogene Darstellung wurde beibehalten. Die tabellarische Zusammenstellung der Entscheidungen zu den am häufigsten angezogenen Vorschriften, jeweils nach Spruchkörper in zeitlicher Abfolge gelistet, erleichtert dem Nutzer die Suche nach einem möglichst nahekommenden Vergleichsfall.
Material-rechtlich hat die Reform, anders als in verfahrensrechtlicher Hinsicht, keine grundstürzenden Änderungen gebracht – mit Ausnahme der Markenfähigkeitsbindung an die grafische Darstellbarkeit der Marke. Sie wird zugunsten einer Darstellungsweise aufgegeben, welche den zuständigen Behörden und dem Publikum den Schutzgegenstand klar und eindeutig zu bestimmen erlauben. Insoweit tritt Art. 4 UMV allerdings erst 21 Monate später in Kraft, um den Beteiligten – namentlich dem Amt – ausreichend Vorbereitung nicht zuletzt in technischer Hinsicht zu ermöglichen.
Insoweit wird die Neuauflage, wie auch in mancher materiellen oder prozessualen Frage des geänderten Verordnungstextes, nur eingeschränkt auf sichere Festlegungen oder gar Entscheidungen zurückgreifen können.
Der Kommentar konzentriert sich unter weitgehendem Verzicht auf wissenschaftliche Streitfragen, gleichwohl nicht ohne kritische Beleuchtung, darauf, wie sich das Unionsmarkenrecht derzeit in der Praxis des Amtes und der Rechtsprechung des EuGH darstellt.