Universitäts- und Hochschullehrerrecht
- 185 Gerichtsentscheidungen in Kurzform -
Deutscher Hochschulverband
Im Rahmen der Föderalismusreform haben Bund und Länder die Gesetzgebungszuständigkeiten neu geordnet. So hat der Bund im Hochschulbereich seine Rahmengesetzgebungskompetenz aufgegeben. Die Länder können nun noch weitergehender in eigener Zuständigkeit die Hochschulorganisation regeln. Diese umfasst Themen wie den zentralen oder dezentralen Hochschulaufbau, den Ablauf von Berufungsverfahren, den Zugang zum Hochschulstudium oder auch die Einführung von Studiengebühren. Seit der Föderalismusreform obliegt den Ländern auch die Regelung der Professorenbesoldung und des Beamtenrechts. Von den übertragenen Gesetzgebungskompetenzen haben die Länder in unterschiedlicher Intensität Gebrauch gemacht. Anhand der Rechtsprechung wird deutlich, dass Fragen der Arbeitsfähigkeit der Professur (Ausstattung), der Freiheit von Forschung und Lehre für den Hochschullehrer sowie der Zugang zum Professorenberuf und damit die Rechtmäßigkeit des Berufungsverfahrens für die einzelnen Mitglieder der Hochschule von zentraler Bedeutung sind. Diese Komplexe und viele weitere Themen im Hochschulbereich dokumentiert die vorliegende Rechtsprechungssammlung. Sie stellt Entscheidungen aus den Jahren 2003 bis 2008 in komprimierter Form dar.