Universitätsklinika in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsform
Wolfgang Löwer
Die Autoren der Beiträge in diesem Sonderheft verfolgen ein doppeltes Ziel. Georg Sandberger zeigt am Beispiel der Privatisierung des Universitätsklinikums Marburg und Gießen die verfassungsrechtlichen, hochschulrechtlichen, organisationsrechtlichen, personalrechtlichen sowie finanzrechtlichen Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten beim Betrieb eines Universitätsklinikums in privater Rechtsform auf. Ulf Pallme König untersucht am Beispiel der Kooperationsvereinbarung zwischen Universität und Universitätsklinikum in Nordrhein-Westfalen erstmals umfassend die rechtliche Einordnung eines Rechtsinstituts, das auch bei einem Universitätsklinikum in privatrechtlicher Trägerschaft eine zentrale Funktion sowohl für die enge Vernetzung der Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung, als auch für die Lösung von Konflikten im Schnittstellenbereich hat.