Unternehmerkreditverträge und negative Indikatorwerte
Mit Fokus auf gemeinnützige Bauvereinigungen als Kreditnehmer
Philipp Fidler, Olaf Riss
Welche rechtlichen Konsequenzen haben negative Indikatorwerte in Kreditverträgen für Kreditnehmer und Banken?
Die Autoren dieses Handbuchs zeigen anschaulich, wie die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts auf Kreditverträge anzuwenden sind. Der Fokus liegt auf gemeinnützigen Bauvereinigungen als Kreditnehmer, die sich innerhalb des organisationsrechtlichen Rahmens des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts bewegen müssen.
Variabel verzinste Kreditverträge sind in Österreich der Regelfall. Dabei ist der Kreditzinssatz an einen Indikator gekoppelt (zB an den 3-Monats-EURIBOR). Der Kreditzinssatz errechnet sich aus der Summe von Indikatorwert und Aufschlag (Marge). Dieser Indikatorwert ist seit dem Jahr 2015 negativ, was nicht vorhersehbar war. Neuere Kreditverträge sehen deshalb vor, dass der Kreditzins niemals unter den Aufschlag sinken kann. Diese Klausel fehlt jedoch in Altverträgen. Das wirft die Frage auf, ob negative Indikatorwerte dazu führen, dass der Kreditzinssatz unter den Aufschlag sinkt und die Marge der Bank reduziert; oder ob die Bank sogar Zahlungen an den Kreditnehmer leisten muss (sogenannte „Negativzinsen“). Die Autoren analysieren das Problem aus bank- und kreditvertragsrechtlicher Sicht und wenden dabei die ergänzende Vertragsauslegung und die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage an.