Urheberrecht in Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die Erlaubnisse nach §§ 60a bis 60h UrhG
Armin Talke
Das Urheberrechtsgesetz räumt den Bildungseinrichtungen, den Bibliotheken und anderen Einrichtungen des Kulturerbes freie Werknutzungen an urheberrechtlich geschützten Werken ein. Diese Erlaubnisse wurden 2018 grundlegend erneuert und erweitert und 2021 nochmals ergänzt. Das Buch bildet diesen neuesten Stand, nach Umsetzung der (EU-) DSM-Richtlinie, ab.
Der Autor, Jurist und Bibliothekar, legt mit diesem Werk eine profunde Analyse der einschlägigen Bestimmungen des UrhG in aktueller Fassung vor:
– Ausnahmeregeln für Unterricht und Lehre (§ 60a [60b] UrhG)
– Wissenschaftliche Forschung (§ 60c UrhG)
– Text und Data Mining (§§ 60d und 44b UrhG)
– Die Bibliotheksbefugnisse (§ 60e UrhG) sowie die Geltung dieser Regelungen für öffentlich zugängliche Museen, Archive und Einrichtungen im Bereich des Film- oder Tonerbes.