Vendor Due Diligence beim Unternehmensverkauf
Begriff, Rechtsbeziehungen, Haftung
Simon Meyer
Bei einer Vendor Due Diligence, welche im Rahmen eines Unternehmensverkaufs durchgeführt wird, untersuchen vom Verkäufer beauftragte Beraterfirmen das zu verkaufende Unternehmen. Ihre Analyse halten sie in einem schriftlichen Bericht fest, welcher nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Die vorliegende Dissertation behandelt die Rechts- und Haftungsverhältnisse im Dreiecksverhältnis zwischen dem Verkäufer, dem Käufer und den mit der Vendor Due Diligence beauftragten Beratern. Im Vordergrund steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Käufer, der auf eine fehlerhafte Vendor Due Diligence vertraut und einen überhöhten Kaufpreis für das Unternehmen entrichtet hat, vom Verkäufer oder vom Berater Ersatz verlangen kann. Dazu werden zunächst die Berechnungsgrundsätze für den aus einer Fehlbeurteilung im Vendor Due Diligence-Bericht resultierenden Schaden erörtert und die Berechnung des Unternehmensminderwerts analysiert. Anschliessend behandelt die Dissertation eingehend die denkbaren Anspruchsgrundlagen des Käufers gegenüber dem Berater und stellt dabei die in richterlicher Rechtsfortbildung geschaffene Vertrauenshaftung in den Fokus. Einlässlich wird beschrieben, in welchem Ausmass die Berater ihr Haftungsrisiko durch einseitige Enthaftungsklauseln sowie durch sogenannte Release Letter und Reliance Letter einschränken können. Im Verhältnis mit dem Verkäufer werden sowohl gesetzliche als auch vertraglich vereinbarte Rechtsbehelfe als Anspruchsgrundlage des Käufers untersucht. Für eine dem Berater unterlaufene Fehlbeurteilung ist der Verkäufer grundsätzlich nur verantwortlich, wenn ihm das Verhalten des Beraters anzurechnen ist. Die Voraussetzungen dieser Verhaltenszurechnung werden einer besonderen Analyse unterzogen.