Verbraucherverschuldung als Rechtsproblem
unter besonderer Berücksichtigung von Rechtsbehelfen gegen den Kreditwucher
Rudolf Leinweber
«Voll im Soll». Mit dieser Kurzformel läßt sich die Situation der deutschen Privathaushalte charakterisieren. Wie das immer drängender werdende Problem der extremen Verbraucherverschuldung, welches mit den Stichworten «moderner Schuldturm» und «Volksseuche» knapp bezeichnet sein mag, rechtlich erfaßt und bewältigt werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. Den Generalklauseln des BGB kommt in diesem Zusammenhang zentrale Bedeutung zu. Effektive Prävention bei der Vertragsanbahnung und dem Vertragsabschluß ist wichtiger als fragwürdige Reparaturbemühung im nachhinein.