Verfall und Mäßigung der Konventionalstrafe
Unter besonderer Berücksichtigung des Zahlungsverzuges
Florian Barzal-Ohner
Die Konventionalstrafe hat trotz ihrer enormen praktischen Bedeutung im wissenschaftlichen Diskurs bislang nur in beschränktem Maße eine tiefergehende Auseinandersetzung erfahren. Diese Arbeit liefert nun eine dogmatische Aufarbeitung der Verfallsvoraussetzungen sowie die Beantwortung der Frage, ob vom Verschuldenserfordernis durch vertragliche Vereinbarung abgegangen werden kann.
Die richterliche Mäßigung nach § 1336 Abs 2 ABGB stellt indes ein besonderes Billigkeitskorrektiv übermäßiger Konventionalstrafen dar. Sie wird sowohl hinsichtlich ihrer historischen Entwicklung als auch ihrem Verhältnis zu anderen zivilrechtlichen Kontrollmechanismen dargestellt. Beleuchtet werden zudem Voraussetzungen, Handhabung und Wirkungen der richterlichen Rechtsgestaltung. Eine nähere Auseinandersetzung erfährt auch die Frage der Disponibilität des Mäßigungsrechts.
Schließlich werden vertragliche Verzugszinsen, die als Konventionalstrafe für den Zahlungsverzug zu qualifizieren sind, näher untersucht und hierbei Unterschiede zur und Gemeinsamkeiten mit der »klassischen« Konventionalstrafe erläutert. Dabei wird auch die umstrittene Frage behandelt, ob der Ersatz von Mahnspesen neben vertraglichen Verzugszinsen im Verbrauchergeschäft gem § 1336 Abs 3 S 2 ABGB einer im Einzelnen ausgehandelten Vereinbarung bedarf.