Verfassungsgerichtsbarkeit in Zentralasien II
Rainer Arnold, Manja Hussner, Andreas Umland
Welchen Weg beschreiten die zentralasiatischen Staaten mit Blick auf Verfassungsrechte, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit? Welche Bedeutung genießt der Schutz dieser Rechte und Staatsprinzipien in den Staaten Zentralasiens, und wie schlägt sich dieser staatliche Schutzwille in einer institutionellen Absicherung durch ein Verfassungsgericht nieder? Die Verfassung als die vom Volk geschaffene und damit unmittelbar demokratisch legitimierte Grundordnung ist der Rahmen, innerhalb dessen sich die tägliche Demokratie, die politische Entscheidung der freigewählten Mehrheit der Repräsentanten des Volkes, entfalten kann. Rechtsstaatlichkeit ist dabei häufig verknüpft mit dem Gedanken einer effektiven Verfassungsgerichtsbarkeit. Dass in den Staaten Zentralasiens eigene Verfassungsgerichte entstehen, ist Zeichen der wachsenden Bedeutung der Verfassung, und es ist nicht erstaunlich, dass Gesellschaftsordnungen, die sich im Übergang zu einer pluralistischen Demokratie befinden,die rechtliche Transformation über Verfassungsgerichte zu sichern versuchen. Die Kontrolle des Gesetzgebers ist hierbei von entscheidender Bedeutung nicht nur in Europa, sondern auch in Zentralasien.Manja Hussner und Rainer Arnold geben mit der vorliegenden Sammlung Einblick in die Verfassungsentwicklung in Kasachstan, Kirgisistan, Tadschi-kistan, Turkmenistan, Usbekistan und der Mongolei.