Verfassungsrechtliche Grenzen bei der Erteilung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden
Detlev Brodkorb
Um die Reform des Jugendstrafrechts gibt es in den höchsten politischen Gremien, der Fachliteratur und den Medien eine ständige Diskussion. Dabei wird jedoch ausschließlich die Problematik einer Verschärfung oder Liberalisierung des Jugendgerichtsgesetzes behandelt, das heißt die einfachgesetzliche Ebene. An dieser Diskussion beteiligt sich die Arbeit insoweit in anderer Form, als sie die grundlegenden verfassungsrechtlichen Grenzen herausarbeitet, die es bei der Erteilung von jugendstrafrechtlichen Maßnahmen zu beachten gilt. Nach einer allgemeinen Einführung in das Jugendstrafrecht wird im Hauptteil der Arbeit – nach Behandlung grundlegender Verfassungsprinzipien wie beispielsweise des Bestimmtheitsgebotes und des Verhältnismäßigkeitsprinzips – ausführlich auf die Vereinbarkeit der jugendstrafrechtlichen Rechtsfolgen der Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel mit einzelnen Grundrechten des jeweils Berechtigten eingegangen. Dabei liefert die Arbeit auch einen umfassenden Beitrag zur Problematik der grundrechtlichen Eingriffs- und Schrankendogmatik. Wegen der überwiegend inhaltlichen Gleichartigkeit jugendstrafrechtlicher Weisungen und Auflagen mit den flankierenden allgemein-strafrechtlichen Maßnahmen – z.B. bei der Strafaussetzung zur Bewährung oder der Führungsaufsicht – ist die Arbeit auch für die mit dem Strafgesetzbuch befaßte Rechtsprechung und Literatur von Bedeutung.