Vergütung für Sachverständige
Das novellierte JVEG vom 01.01.2021
Peter Bleutge, Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V.
Nach sieben Jahren unveränderter Geltung ist das JVEG zum 01.01.2021 novelliert worden. Da auch die überarbeiteten und neu dazu gekommenen Gebührentatbestände überwiegend unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, die auslegungsfähig und erklärungsbedürftig sind, benötigen die vom JVEG betroffenen Berufsgruppen jede Art von Hilfestellung zur optimalen Abrechnung.
Zu diesem Zweck hat der DIHK die siebte Auflage seiner bewährten Broschüre „Vergütung für Sachverständige“ – vormals „Gebühren für Gutachter“ – auf den Markt gebracht. Die 15 novellierten Gebührentatbestände werden darin verständlich dargestellt, mit Beispielen erläutert und jeweils mit kurz gefassten Anwendungsempfehlungen versehen. In gleicher Weisewerden die unverändert übernommenen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der seit der letzten Auflage ergangenen Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht. Dabei konnte der Autor, Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, seine Praxiserfahrungen aus seiner langjährigen Seminar- und Kommentartätigkeit einbringen, was sich insbesondere an den beigefügten Musterschreiben, den beiden Musterrechnungen und seinen Erläuterungen zeigt. Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Auslegungen durch Gerichte und Kommentatoren unterbleiben. Nicht vergessen werden die Neuregelungen der Zeugenentschädigung, weil die Sachverständigen zunehmend als sachverständige Zeugen von den Gerichten herangezogen werden. Ein umfangreiches, weiterführendes Literaturverzeichnis rundet die Broschüre ab.
Zielgruppen der Broschüre sind nicht nur die von den Bestellungskörperschaften öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, sondern alle von den im JVEG genannten Auftraggebern herangezogenen Berechtigten.