Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas
Konzessionsabgabenverodnung (KAV). Kommentar nebst Materialien
Alfred Feuerborn, Volkhard Riechmann
Die Verordnung über Konzessionsabgaben für die Versorgung mit Strom und Gas (KAV) ist seit dem 1. Januar 1992 in Kraft. Sie stellt die Zahlungen der Versorgungsunternehmen an die Gebietskörperschaften auf eine neue Rechtsgrundlage, die sich inhaltlich zum Teil erheblich von dem alten Recht unterscheidet.
Eine Vielzahl von Konzessionsverträgen ist in nächster Zeit aus kartellrechtlichen Gründen und infolge der deutschen Vereinigung neu abzuschließen. Das neue Konzessionsabgabenrecht gewinnt hierfür eine beachtliche Bedeutung. Für viele Vertragsbeziehungen spielen darüber hinaus die in der KAV vorgesehenen Übergangsregelungen eine große Rolle. Schließlich versucht die Verordnung, auch den anerkannten energiepolitischen Zielsetzungen im Konzessionsabgabenrecht Rechnung zu tragen.
Die Kommentierung ist Ausfluß zahlreicher Erörterungen mit den Kommunen und der Versorgungswirtschaft. Dementsprechend ist der Kommentar in erster Linie für sie, also für die Praxis geschrieben worden.