Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Nachführungsband
Christian Boll, Hans-Ulrich Brunner, Silvia Eggenschwiler Suppan, Andrea Eisner-Kiefer, Christoph Frey, Stephan Fuhrer, Alexandra Geiger-Steiner, Christoph Graber, Pascal Grolimund, Helmut Heiss, Heinrich Honsell, Atilay Ileri, Estelle Keller Leuthardt, Moritz W Kuhn, Nathalie Lang, Ulrike Mönnich, Urs Ch. Nef, Andrea Pfleiderer, Markus Schmid, Anton K Schnyder, Andrea Stadelmann, Gerhard Stoessel, Marcel Süsskind, Anja Valier, Alain Villard, Nedim Peter Vogt, Clemens von Zedtwitz
Das aktuell geltende Versicherungsvertragsgesetz VVG ist bereits über 100 Jahre alt. Daher soll es nun sowohl inhaltlich als auch formal an die Anforderungen des heutigen Versicherungsmarktes angepasst werden: Der Bundesrat hat am 7. September 2011 eine Botschaft zur Totalrevision des VVG verabschiedet. Der Gesetzesentwurf ist das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens sowie der Vorentscheide des Bundesrates vom Februar 2011 und stützt sich auf die Befunde einer Untersuchung zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung. Die laufende VVG-Totalrevision verändert das gesamte bestehende VVG. Das neue Gesetz ist systematisch und inhaltlich in vielen Einzelregelungen neu gestaltet. Die gesamte Schweizer Versicherungsbranche wird sich mit den neuen Bestimmungen befassen und darauf einstellen müssen, denn sie sind die Grundlage für alle privatrechtlichen Versicherungsverträge. Zum Nachführungsband Der Nachführungsband bringt den Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 2001 à jour. Er enthält die seit diesem Zeitpunkt zahlreich veröffentlichte Rechtsprechung, zugeordnet zu der jeweiligen Randnote der einzelnen Artikel. Weiterhin werden die neuere Literatur sowie die Änderungen durch die Gesetzgebung (u.a die Teilrevision des VVG von 2007) umfassend zusammengestellt. Das Werk bringt den Leser damit auf den neusten Stand und führt ihn sicher durch die nächsten Jahre der Versicherungspraxis. Nach Erscheinen des Bandes werden sich Autoren und Herausgeber der Zukunft zuwenden, um rechtzeitig bei Inkrafttreten des neuen VVG (vorausssichtlich 2015) eine vollständige Neukommentierung vorlegen zu können.