Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Drittschadensliquidation
Winfried Puhle
Drittschadensliquidation und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sind in der Rechtsprechung und Literatur seit langem anerkannte Rechtsinstitute. Mit der zunehmenden Bereitschaft, Dritte in ein vertragliches Verhältnis einzubeziehen, vergrösserten sich jedoch auch die Schwierigkeiten, die Voraussetzungen und dogmatischen Grundlagen beider Rechtsinstitute festzulegen und sie gleichzeitig voneinander abzugrenzen. Beides sollte mit der Arbeit versucht werden.