Vertragsrecht
Praktische Erläuterungen zu den wichtigsten schuldrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen und des Handelsrechts
Karl Mugele
Das Bürgerliche Gesetzbuch, besonders seinen Allgemeinen Teil und die schuldrechtlichen Vorschriften sollte jeder kennen; denn diese ent halten die rechtliche Fundierung unseres gesamten sozialen Lebens. Wir alle kommen täglich mit schuldrechtlichen Fragen in Berührung, auch wenn es uns gar nicht zum Bewußtsein kommt. Vor allem in den Berufen der Wirtschaft sind Kenntnisse im Schuldrecht unbedingt notwendig. Diese jedem, auch dem juristisch nicht geschulten Laien zu vermitteln ist die Aufgabe unserer knappgefaßten Einführung in die allgemeinen und besonderen Regeln des Vertragsrechts. Sie ver folgt keine wissenschaftlichen Ziele und soll auch kein Lehrbuch sein, sondern einen Überblick über die grundlegenden Rechtsvorschriften geben. Dem Lernenden, vor allem dem Schüler in Berufs-und Wirt schaftsschulen, wo ja Rechtskunde zum Lehrstoff gehört, soll das praktische Buch als Repetitorium gute Dienste leisten. Der Verlag Inhaltsverzeichnis Seite Einführung . . . . . . . . • . . . . . . . . 13 a) Begrüf und Wesen der Schuldverhältnisse 13 b) Entstehung eines Schuldverhältnisses . . 13 c) Rechtsgrundlagen der Schuldverhältnisse 14 Die Rechtssubjekte L Natürlidle Personen 15 1. Rechtsfähigkeit . . . 15 2. Deliktsfähigkeit 17 a) Deliktsunfähigkeit 17 b) Beschränkte Deliktsfähigkeit 17 c) Volle Deliktsfähigkeit 18 3. Geschäftsfähigkeit . . . . . . 18 a) Geschäftsunfähigkeit . . . . 18 b) Beschränkte Geschäftsfähigkeit . 19 c) Volle Geschäftsfähigkeit . . 22 D • . Juristisdle Personen . . . . . 24 1. Was ist eine juristische Person? 24 2. Begriff und Arten des Vereins 24 3. Der rechtsfähige Verein . . . . 25 a) Erlangung der Rechtsfähigkeit 25 b) Die Bedeutung des Vereinsregisters. 27 c) Die Verfassung des rechtsfähigen Vereins 27 4. Die Stiftung . . . . . . . . . . . . . . 28 Das Rechtsgeschäft L Begriff des Redltsgescbäfts . . . . . . . 30 D. Arten der Redltsgesclläfte • . . . . . . .