Vertragswettbewerb in der ambulanten Gesundheitsversorgung
Zu den tatsächlichen und rechtlichen Grenzen hausarztzentrierter Versorgung durch Selektivverträge gemäß § 73 b Abs. 4 und 4 a SGB V
Rainer Pitschas
Der Einbau sozialpolitisch flankierter Wettbewerbselemente in die gesetzliche Krankenversicherung vermag stimulierende Impulse für Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung freizusetzen. Problematisch ist allerdings, dass der Gesetzgeber die zukünftige Entwicklung neuer Versorgungsstrukturen ausschließlich in einem dezentralen, auf die besondere hausarztzentrierte Versorgung als Eingangspforte und «Lotse» bezogenen Selektivvertragssystem organisiert. Für das dadurch verursachte Spannungsfeld von Kollektiv- und Selektivverträgen fehlt es an gesetzlichen Maßgaben einer patientengerechten Auflösung. Dieser Band plädiert für die Kombination beider Vertragssysteme unter den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Gesundheitsverfassungs- und Gesundheitswettbewerbsrechts.