Vertrauensschutz bei der Umgestaltung des Systems der geschlossenen Versorgungsgebiete
Thomas Ritter
Gemeinsames Ziel der Elektrizitätsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft, des Kommissionsvorschlags für eine Gasrichtlinie, des vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sowie der vom Bundeskartellamt eingeleiteten Verfahren «Ruhrgas/Thyssengas» und «RWE/Nordhorn» ist ein wettbewerblich strukturierter deutscher Energiemarkt. Zur Realisierung dieses Zieles sind Eingriffe in die von den deutschen Energieversorgungsunternehmen durchgeführten Demarkations- und Konzessionsverträge erforderlich. In dieser Untersuchung werden allgemeine Grundsätze für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit hoheitlicher Eingriffe in laufende Verträge entwickelt und darauf aufbauend die Bedeutung des im europäischen und deutschen Recht mit Verfassungsrang gewährleisteten Vertrauensschutzes bei Eingriffen in die Gebietsschutzverträge dargestellt.