Vertrauensschutz im intertemporalen Scheidungsunterhaltsrecht
Zugleich eine Analyse des §36 Nr. 1 EGZPO
Ulla Möhn
Mit der Unterhaltsrechtsreform hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht an die – seiner Ansicht nach – gewandelten gesellschaftlichen Realitäten angepasst. Die Ehe als Versorgungsinstitut ist damit weitgehend passé. Der Gesetzgeber verweist Ehegatten vermehrt auf ihre Eigenverantwortung. Dies mag für junge, moderne Ehen passen; Paare, die mit einem anderen Verständnis die Ehe miteinander eingegangen sind, kann dies sehr hart treffen. Ausgehend von dieser Problematik beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, inwieweit der Gesetzgeber mit § 36 Nr. l EGZPO Vertrauensschutz für Altfälle gewährt hat. Es werden – neben einer dogmatischen Einordnung und Systematisierung von Vertrauen im Eherecht – verschiedene Kriterien untersucht, die etwas über das Vorliegen von Vertrauen im intertemporalen Scheidungsunterhaltsrecht aussagen können.