VOB/A
Kommentar
Malte Müller-Wrede
Der neue VOB/A-Kommentar berücksichtigt die Neuerungen der Vergaberechtsreform 2019 sowie die aktuelle Rechtsprechung. Er erläutert die Vorschriften des 1. und 2. Abschnitts prägnant, praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert. Sie erhalten ein wertvolles Hilfsmittel für die tägliche Vergabepraxis.
Der VOB/A-Kommentar beinhaltet ebenfalls die Änderungen im Unterschwellenbereich 2019. Hierzu gehören u.a.:
– Gleichstellung der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb;
– Erleichterter Nachweis der Eignung, im Teilnahmewettbewerb sollen Nachweise nur von den in Frage kommenden Bietern verlangt werden;
– Einführung eines Direktauftrages bei einem Auftragswert von bis zu 3.000 €;
– Verzicht auf Nachweise, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits in deren Besitz ist;
– Zulassung mehrerer Hauptangebote;
– Neufassung der Nachforderungsregeln;
– Einführung einer abschließenden Liste mit den vorzulegenden Unterlagen
– Klarstellung der Zuschlagsentscheidung.
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