Vollkasko für Bundesbürger
Wolfgang Rademacher
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Das, worauf es für Sie in Ihrer Geldnot jetzt ankommt, findet sich hier – und es ist der Hammer…
Genau geregelt wird auch der finanzielle Ausgleich für Betroffene, die durch staatlicherseits angeordnete Zwangsmaßnahmen in ihrem Bewegungsfreiraum beschränkt und durch diese außergewöhnlichen Belastungen massive wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen.
Was die meisten Betroffenen nicht wissen: Die Finanzhilfe ist längst gesetzlich geregelt. Die ausweichenden, schwammigen Stellungnahmen deutscher Politiker sollen verhindern, dass zu viele Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeit zur Kenntnis nehmen.
Steht Ihnen doch der volle Ausgleich Ihrer Verluste zu!
Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Arbeiter sind, Angestellter oder Unternehmer: Sie haben Anspruch auf Ausgleich aller Einnahmeverluste, die Sie durch Corona erlitten haben.
Als Unternehmer erhalten Sie vom Staat den Gewinn ausgezahlt, der Ihnen im Moment durch die Krise entgeht. Überdies werden Ihre laufenden Kosten erstattet.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie nicht nur 60 bis 70 % Ihrer letzten Nettobezüge. Vielmehr fließen Ihnen Lohnersatzzahlungen in 100-%-Höhe zu.
Arbeitgeber können Ihre Arbeitnehmer unterstützen und Kurzarbeitergeld beantragen, ohne dass in ihrem Betrieb gearbeitet wird.
Sie sehen: Die Bundesrepublik Deutschland halt für die jetzt eingetretene Ausnahmesituation längst eine finanzielle Vollkasko-Lösung in der Hinterhand. Machen Sie davon Gebrauch. Alles, was Sie tun müssen: Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der entsprechenden Bundesbehörde.
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