Vollzug und Vollstreckung nach dem Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein
Kommentar für die Praxis
Torsten Heuser
Die in den vergangenen Jahren durch einen erheblichen Anstieg der Fallzahlen geprägte Verwaltungsvollstreckung ist zentraler Aufgabenschwerpunkt der kommunalen Vollzugs- und Vollstreckungsbehörden. Im Rahmen ihrer Kompetenzen haben diese sowohl die Interessen des Vollstreckungsgläubigers als auch die des Vollstreckungsschuldners unter Berücksichtigung der Belange möglicher Dritter zu wahren.
Der vorliegende neue Kommentar unterstützt den Praktiker mit vielen hilfreichen Erläuterungen bei der täglichen Anwendung des IV. bzw. V. Abschnitts im zweiten Teil des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (LVwG), um in diesem schwierigen Aufgabenbereich ermessensfehlerfreie Entscheidungen herbeiführen zu können.