Vom Münchener Landfriedensbruch bis zum Mord von Potempa
Der «Legalitätskurs» der NSDAP
Klaus Rüffler
Die Nationalsozialisten haben ihre Machtübernahme stets als legale Revolution eingestuft. Auch in der Geschichtswissenschaft hat sich diese Ansicht verfestigt. Daraus hat sich zugleich ein Vorwurf gegen die Weimarer Reichsverfassung hergeleitet: sie sei für die Extreme blind, «neutral bis zum Selbstmord» und zum eigenen Schutz letztlich unfähig gewesen. Die vorliegende Arbeit hat sich die Überprüfung eines Teils der Prämissen jener Ansichten zur Aufgabe gemacht. Sie fragt danach, ob das Verhalten der NSDAP auf dem Weg zur Machtergreifung tatsächlich nach zeitgenössischen Maßstäben als «Legal» bezeichnet werden kann.