Von der typenübergreifenden Gemeinschaft der insolvenzbeteiligten Gläubiger
Die par condicio omnium creditorum als fester Bestandteil des Insolvenzverfahrens
Sabine Vorwerk
Im Insolvenzverfahren haftet der Schuldner gemeinschaftlich gegenüber allen Gläubigern. Ihre Forderungen werden anteilig aus der vorhandenen Insolvenzmasse bedient. Dieser Grundsatz aus dem römischen Recht hat noch heute seine Berechtigung: Das Verfahren der Insolvenz, gleich ob Liquidation oder Sanierung, soll stets die bestmögliche Haftungsverwirklichung gegenüber den beteiligten Gläubigern erzielen. Zur Vertiefung der Thematik ruft die Autorin dieser Monographie bisherige Theorien über den Ursprung einer Gemeinschaft unter den Gläubigern in Erinnerung und erprobt deren Anwendung an praxisorientierten Problemstellungen.