Vorratsgründung und Mantelverwendung – Alternativmöglichkeiten zum gesetzlichen Gründungsverfahren?
Thomas Oldemanns
Nachdem der BGH in den Jahren 2002 und 2003 zu wichtigen Fragestellungen der Mantelverwendung Stellung bezogen hat, strebt der Autor mit seiner Arbeit eine Klärung der Frage an, in wieweit Vorratsgründung und Mantelverwendung (weiterhin) Alternativmöglichkeiten zum gesetzlichen Gründungsverfahren bei Kapitalgesellschaften sein können. Auf der Grundlage einer im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand spricht sich der Autor für die Zulässigkeit der offenen Vorratsgründung aus. Hinsichtlich der Mantelverwendung wird in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke bejaht: die pauschale Gleichsetzung der Mantelverwendung als , die der rechtlichen Neugründung entspricht, wird dagegen kritisch beurteilt.