Vorrede. Von den rechten Gräntzen der Philosophiae naturalis. 1719
Tom Gärtig, Claus Veltmann
Johann Daniel Herrnschmidt (1675–1723) immatrikulierte sich im Oktober 1698 an der Universität Halle, nachdem er bereits an der Universität Altdorf drei Jahre zuvor ein Philosophie- und Theologiestudium begonnen hatte. Noch im gleichen Jahr wurde er Informator am Pädagogium der Glauchaschen Anstalten. Diesen blieb er verbunden, obwohl er zwischen 1702 und 1716 erst in Bopfingen, dann Idstein als Adjunkt des Pfarrers und ab 1712 schließlich als Superintendent, Kirchenrat und Hofprediger tätig war. 1716 kehrte Herrnschmidt nach Halle zurück, er wurde Subdirektor des Waisenhauses und Professor an der Theologischen Fakultät der Universität Halle. Im Jahr 1718 kam die Tätigkeit als Rektor der Lateinischen Schule der Glauchaschen Anstalten hinzu.
Herrnschmidt war es ein Anliegen, neben der konkreten Wissensvermittlung an die Schüler nicht die Unermesslichkeit Gottes und seiner Schöpfung aus dem Auge zu verlieren. Deshalb stellte er dem naturkundlichen Lehrbuch seines Kollegen Johann Georg Hoffmann (1672–1730), Ober-Inspektor der Deutschen Schule in den Anstalten, diese fast 70-seitige »Vorrede« voran, die sich an die Lehrer richtet, um sie vor »Sceptizismum […] gar Atheismum« zu warnen. Vielmehr wollte Herrnschmidt ihnen als Vermittler nicht nur Wissen für den naturwissenschaftlichen Unterricht an die Hand gegeben, sondern mit dem Vorwort zugleich eine Definition des rechten Verhältnisses zwischen Naturwissenschaft und Glauben aufzeigen, denn der Mensch darf in seinem begrüßenswerten Wissensdrang, so Herrnschmidt, die Unermesslichkeit Gottes und seiner Schöpfung keinesfalls aus den Augen verlieren.
Dieses hochinteressante zeitgenössische Dokument liegt nun erstmals transkribiert sowie mit einer Einführung und Anmerkungen versehen für den interessierten Leser, die interessierte Leserin vor.