Vorsatz als Aneignung der unrechtskonstituierenden Merkmale
Ulrich Schroth
Der Vorsatzbegriff spielt in der forensischen Praxis eine zentrale Rolle. Lange Zeit war allgemein anerkannt, daß sich der Vorsatzbegriff aus Wissen und Wollen zusammensetzt. In letzter Zeit wird zunehmend bestritten, daß dem Vorsatzbegriff auch ein voluntatives Element zugeordnet ist. In der Arbeit wird die Unverzichtbarkeit der Wollensseite des Vorsatzes begründet. Ein Vorsatzbegriff, der auf ein voluntatives Element verzichtet, führt zu einer abstrakten Beurteilung von Individuen, die objektiv eine Straftat verwirklicht haben.