Vorstudien zum Mobilitätsrecht
Edmund Brandt
Das traditionelle Verkehrsrecht ist selbstverständlich nicht mit dem modernen Mobilitätsrecht identisch. Letzteres greift weiter aus und regelt insbesondere das Verhältnis zwischen den einzelnen Mobilitätsträgern. Gleichwohl ist ein großes Maß an Kontinuität unübersehbar. Als Stichworte seien nur das nach wie vor zentrale Spannungsverhältnis Verkehr – Umwelt, aber auch die instrumentellen Ausformungen im Zusammenspiel von Planungs- und Zulassungsanforderungen und deren Flankierung durch ökonomische Instrumente genannt.°°Vor diesem Hintergrund mögen die hier versammelten Beiträge – entstanden über einen Zeitraum von 30 Jahren – Impulse für die aktuelle mobilitätsrechtliche und –rechtspolitische Diskussion liefern. Dafür spricht auch, dass nach wie vor zentrale Probleme, wie beispielsweise der drohende Verkehrsinfarkt oder die Umweltanforderungen an die Straßengestaltung, ungelöst sind und das prinzipiell zur Verfügung stehende Rechtsarsenal begrenzt ist.°°