Wege, Irrwege und Umwege für Umstrukturierungen
Situation de lege lata und Vorschläge de lege ferenda
Andreas Binder
Das im Jahr 2004 in Kraft getretene Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung – das sogenannte Fusionsgesetz – weist einige gravierende Schwachstellen auf. In der Praxis zeigt sich, dass bei Umstrukturierungen in den meisten Fällen dem Fusionsgesetz ausgewichen wird und Fusionen, Spaltungen und Vermögensübertragungen ausserhalb des Fusionsgesetzes auf anderen, aus der Zeit vor dem Fusionsgesetz bekannten Wegen vorgenommen werden. Ziel der vorliegenden Schrift ist es, thesenartig die Mängel des Fusionsgesetzes und die daraus sich ergebenden Gefahren und Risiken bei Umstrukturierungen aufzuzeigen. Ein Schwerpunkt liegt daneben im Skizzieren eines Vorschlages zur Behebung der angesprochenen Mängel mittels rascher Vornahme einer Minirevision des Fusionsgesetzes. Mit diesem Ziel hat sich im Jahr 2005 ein Projektteam konstituiert, bestehend aus dem Autor als Projektleiter und den Herren Prof. Dr. Vito Roberto, Dr. Urs Schenker, Dr. Rudolf Tschäni und Prof. Dr. Rolf Watter als Mitglieder. Die Lösungsvorschläge des Projektteams sollen mit der vorliegenden Schrift einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.