Wege zur Restschuldbefreiung nach dem Insolvency Act 1986
Mit Bezügen zum deutschen Recht und unter Berücksichtigung anerkennungsrechtlicher Probleme nach der EuInsVO
Christoph Renger
Seit längerer Zeit stehen die englischen Regelungen zur Insolvenz natürlicher Personen im Blickpunkt der deutschen medialen und Fachöffentlichkeit. Während in der InsO hohe Hürden vor der Restschuldbefreiung errichtet sind, scheint es im englischen Recht einen wesentlich einfacheren Weg zu einer insolvenzrechtlichen Schuldenbefreiung zu geben. Ein Rechtsvergleich der deutschen und der englischen Regelungen bietet sich dabei deshalb an, weil sich die deutsche Insolvenzordnung seit ihrem Inkrafttreten im stetigen Wandel befindet und aus dem englischen Recht wertvolle Lehren gezogen werden können. Dabei sind insbesondere die kurze sowie das Fehlen von Versagungsgründen beachtenswert. Brisant ist, aufgrund des bestehenden «Insolvenztourismusses», auch die Frage nach der innerdeutschen Anerkennung einer in England erlangten . Von Interesse ist hier insbesondere die Verhinderung von Rechtsmissbrauch.