Wen oder was schützt der Embryonenschutz?
Eine kritische Analyse des strafbewehrten Verbots der Forschung an menschlichen Embryonen im schweizerischen Stammzellenforschungsgesetz
Matthias Till Bürgin
Die künstliche Befruchtung menschlicher Embryonen in vitro hat die Tür zu neuen Möglichkeiten, aber auch zu neuen Fragen aufgestossen. Bei der In-vitro-Fertilisation werden in der Regel mehrere Embryonen erzeugt, von denen nicht alle eine Lebenschance erhalten. Was soll, was darf mit den sogenannt ‚überzähligen‘ Embryonen geschehen? Als Objekt der Forschung sind sie heiss begehrt, zugleich aber manifestieren sich gegen diese Forschung vielfältige ethische Vorbehalte. In der Schweiz ist die Forschung an menschlichen Embryonen seit dem Jahre 2005 unter Strafe verboten. Die vorliegende Arbeit beleuchtet zunächst die Argumente, die im Parlament für das Verbot angeführt wurden. Die Analyse der parlamentarischen Debatte zeigt auf, dass unklar blieb, wen oder was das Verbot der Embryonenforschung genau schützen soll. Mindestanforderungen an die rationale Begründung der Strafnorm blieben unerfüllt. Darüber hinaus liefert der Autor eine systematische Darstellung der Argumente, die in der wissenschaftlichen Diskussion für oder gegen die Forschung an menschlichen Embryonen vorgebracht werden.