Wettbewerbsrecht
Unter Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge
Brunhilde Ackermann
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt kaufmännischem Verhalten und kaufmännischen Werbemaßnahmen Grenzen. Wenn Werbung wettbewerbsrechtliche Grenzen verletzt, können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstehen. Anhand von Kasuistiken werden Strukturprinzipien und die sie überlagernde Systematik übersichtlich dargestellt.