Wettbewerbsverbote in Unternehmensveräußerungsverträgen nach EG-Recht
Hans-Georg Pelster
Vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote stellen sich im Rahmen von Unternehmensveräußerungen als zwingende Notwendigkeit dar. Sie dienen dazu, dem Erwerber den gesamten Geschäftswert des veräußerten Unternehmens zu übertragen. Anhand von Art. 85 EWGV wird die Zulässigkeit derartiger Konkurrenzklauseln untersucht. Die Entscheidungspraxis der EG-Kommission wie auch des EuGH wird dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Das Kartellverbot ist eng verbunden mit der Zielbestimmung des Art. 3. lit. f) EWGV. Danach ist ein System zu errichten, «das den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen schützt». Vor diesem Hintergrund steht die Frage der extraterritorialen Anwendung der EG-Wettbewerbsregeln. Daneben stellt sich das Problem des Verhältnisses von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht. Ziel muß es sein, der EG-Wettbewerbspolitik die Durchschlagskraft zu verleihen, welche notwendig ist, die Vorgabe des Art. 3 lit.f) EWGV zu realisieren.