Wie der Staat trauert
Zivilreligionspolitik in der Bundesrepublik Deutschland
Stefanie Hammer
Der Begriff Zivilreligionspolitik fokussiert die prozessuale Politikdimension und beschreibt politische Deutungsangebote, bei denen symbolisch ‚religiöse‘ Vorstellungen repräsentiert werden, um so die Legitimation politischer Projekte sowie die normative Integration in politischen Gemeinschaften voranzutreiben. Ideengeschichtlich ist der Begriff auf Jean Jacques Rousseau zurückzuführen. In seiner Vertragstheorie formuliert dieser ein obligatorisches bürgerliches Glaubensbekenntnis, seine „religion civile“. Die sozialwissenschaftliche Debatte um Zivilreligion, mit Beiträgen von Robert N. Bellah, Niklas Luhmann, Hermann Lübbe und Wolfgang Vögele, konzentrierte sich bisher auf die inhaltliche Dimension. Die performative Wirkungsmächtigkeit zivilreligiöser Rituale zum Zwecke der normativen Integration politischer Gemeinschaften wurde dagegen theoretisch vernachlässigt und symbolische Politik im Allgemeinen und politische Rituale im Besonderen als täuschende Inszenierung kritisiert. Ausgehend vom Konzept der Zivilreligionspolitik werden schließlich die zentralen Trauerfeiern für die gefallenen Soldaten untersucht.