Wille und Hypothese – Zur Rechtsfigur der hypothetischen Einwilligung im Zivil- und Strafrecht
Manuel Garbe
Der Autor geht der Frage nach, ob im Strafrecht der Einwand von Bedeutung sein kann, eine geschädigte Person hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung ebenfalls in die schädigende Handlung eingewilligt. Dabei analysiert der Autor zunächst die Rechtslage vor allem im zivilen Arzthaftungsrecht, für das die eingangs kurz beschriebene Figur der hypothetischen Einwilligung entwickelt wurde, und überträgt die erarbeiteten Ergebnisse dann in das Strafrecht. Er gelangt zu dem Schluss, dass die oben genannte Hypothese auch im Strafrecht in den von ihm aufgezeigten Grenzen zulässig ist.
Bei der hypothetischen Einwilligung handelt es sich nach Auffassung des Autors zwar um Fälle der irrtümlichen Einwilligung. Jedoch führt mangels Zurechenbarkeit der Mangel nicht zur Unwirksamkeit der tatsächlichen Einwilligung, sodass der Täter gleichwohl gerechtfertigt ist.