Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen im Umfeld bewaffneter Konflikte
Zur Bindung des Sicherheitsrates an individualschützende Normen
Gregor Schotten
Der Einsatz von Wirtschaftssanktionen zählt zum unverzichtbaren Instrumentarium des VN-Sicherheitsrates, dessen er sich seit Ende des Ost-West-Konflikts verstärkt bedient – mit teilweise gravierenden Auswirkungen auf die von den Sanktionen betroffene Zivilbevölkerung, besonders da, wo die Sanktionsadressaten auch noch mit einem bewaffneten Konflikt konfrontiert sind. Die Untersuchung widmet sich der Frage, welchen individualrechtlichen Schutz humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte bei VN-Sanktionen gewähren. Hierzu wird zunächst der Anwendungsbereich beider Rechtsgebiete bei VN-Sanktionen abgesteckt, bevor auf Art und Umfang einer Bindung des VN-Sicherheitsrates an humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte eingegangen wird. Besondere Beachtung kommt der Frage zu, welche Rolle der VN-Sicherheitsrat in jüngerer Zeit im Hinblick auf die Achtung, Förderung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte gespielt hat und welche Konsequenzen daraus für seine eigene Bindung abzuleiten sind. Anschließend werden die konkret anwendbaren Regeln aus beiden Rechtsgebieten herausgearbeitet und ihre inhaltlichen Parallelen analysiert. Da es sich hierbei vielfach um neuere Regelungen handelt, wird deren gewohnheitsrechtlicher Charakter und Inhalt anhand der umfangreicheren jüngeren Praxis und Übung der Staaten und internationalen Organisationen untersucht.