Wirtschaftswerbung unter dem Nationalsozialismus
Rechtliche Ausgestaltung der Werbung und Tätigkeit des Werberats der deutschen Wirtschaft
Matthias Rücker
Gegenstand der Arbeit ist die staatliche Regulierung der Werbung im nationalsozialistischen Deutschland. Bereits im Herbst 1933 erließ die neue Staatsführung das Gesetz über Wirtschaftswerbung und errichtete den Werberat der deutschen Wirtschaft, eine dem Propagandaministerium unterstehende Kontroll- und Koordinierungsinstanz zur Beaufsichtigung der Werbung. Detailliert wird die gesamte Werbepolitik des Regimes bis 1945 beschrieben, die ihren Ausdruck im Regelungswerk des Werberats gefunden hat. Von besonderer Bedeutung waren die marktordnenden Eingriffe des Werberats in die Anzeigenwerbung, seine verbindlichen Standards zur inhaltlichen Ausgestaltung der Werbung und seine verbrauchslenkenden Maßnahmen zur Unterstützung autarkiewirtschaftlicher Bestrebungen. Insbesondere die mit seiner Einsetzung hervorgerufenen Kompetenzüberschneidungen mit der Rechtsprechung und der Organisation der gewerblichen Wirtschaft führten zu Differenzen des Werberats mit der Ministerialbürokratie und der Wirtschaft.