Zivilprozessrecht für Referendare
Rainer Oberheim
Das Zivilprozessrecht nimmt in der Juristenausbildung eine zentrale Rolle ein. Es markiert in der Zivilstation nicht nur den Übergang vom wissenschaftlich geprägten universitären Studium zur praktisch ausgerichteten Referendarausbildung, sondern stellt auch im Assessorexamen das am stärksten vertretene Rechtsgebiet dar. Sowohl für das Gelingen der praktischen Ausbildung als auch für die am Ende des Referendariats stehende Zweite Juristische Staatsprüfung sind vertiefte zivilprozessuale Kenntnisse somit unerlässlich.
Dieses Standardwerk vermittelt das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren an den Bedürfnissen von Referendaren orientiert, indem es zunächst die Grundbegriffe, Arbeitstechniken und Darstellungsformen vorstellt, welche für das Verständnis eines komplikationslos ablaufenden Normalprozesses erforderlich sind. In der anschließenden vertiefenden Darstellung werden die einzelnen Elemente eines Zivilprozesses aufgegriffen und mit diesen in Zusammenhang stehende praxis- und examenstypische Problemkonstellationen erläutert. Der visuellen Veranschaulichung von Sachzusammenhängen und Verfahrensabläufen dienen zahlreiche grafische Darstellungen.
In die Ausführungen eingegangen ist die Erfahrung des Autors aus langjähriger Tätigkeit als Arbeitsgemeinschaftsleiter, Repetitor, Prüfer sowie hauptamtlicher Referatsleiter im Justizprüfungsamt des Landes Hessen und der Referendarabteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Die neu bearbeitete Auflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Das Werk wurde um Formulierungsbeispiele und Schaubilder ergänzt und die Anwaltsperspektive stärker hervorgehoben.
ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.