Zivilrechtliche Haftung bei durchkreuzter Familienplanung
Herbert Harrer
Die Arbeit beschäftigt sich mit der zivilrechtlichen Haftung bei durchkreuzter Familienplanung. Dabei wird einerseits die Haftung wegen Vereitelung einer negativen Planungsentscheidung der Eltern, also für die Nichtverhinderung einer unerwünschten Geburt untersucht, andererseits die Haftung bei Durchkreuzung einer positiven Planungsentscheidung, also der unerwünschten Verhinderung einer Geburt.