Zivilrechtliche Probleme der klinischen formularmässigen «Einverständniserklärung»
Rolf Jungbecker
In deutschen Krankenhäusern ist es seit geraumer Zeit gängige Praxis, den Patienten vor Durchführung einer Operation eine formularmässige «Einverständniserklärung» unterschreiben zu lassen. Der behandelnde Arzt will so dem möglichen späteren Vor- wurf des Patienten vorbeugen, nicht hinreichend über die Operation und ihre Folgen aufgeklärt worden zu sein. Inwieweit eine Klini- sche Formularpraxis dieser Intention gerecht werden kann, wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Dabei zeigt sich, dass der Komplex der ärztlichen Aufklärungspflicht durchaus einer Systema- tisierung zugänglich ist und konkretere Richtlinien für den Inhalt von «Einverständniserklärungen» zulässt.