Zur Auslegungsproblematik des Verwertungsbegriffs im strafrechtlichen Geheimnisschutz von Weidener,  Georg

Zur Auslegungsproblematik des Verwertungsbegriffs im strafrechtlichen Geheimnisschutz

Wenn vom Geheimnisschutz die Rede ist, so denkt man zunächst an den Schutz vor einer unbefugten Preisgabe des Geheimnisses. Dieser Schutz wird in strafrechtlicher Hinsicht gewährleistet durch die geheimnisstrafrechtlichen Offenbarens- bzw. Mitteilungsverbote.
Zahlreiche geheimnisstrafrechtliche Vorschriften enthalten darüber hinaus das Verbot einer unbefugten Verwertung eines Geheimnisses. So bedroht z. B. § 204 Abs. 1 StGB denjenigen mit Strafe, der „[.] unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, [.]“. Im Unterschied zu den weitgehend geklärten Begriffen des Offenbarens bzw. Mitteilens ist der Begriff des Verwertens noch nicht geklärt. Seine Auslegung ist in einer Reihe einzelner Hinsichten umstritten. Dies hat zur Folge, daß auch die Reichweite der geheimnisstrafrechtlichen Verwertungsverbote insgesamt noch nicht geklärt ist. Wenn man bedenkt, daß die Anforderungen, die an einen effektiven Schutz von Wirtschafts- und Privatgeheimnissen gestellt werden, besonders in den letzten Jahrzehnten stetig gestiegen sind, befriedigt diese Situation nicht.

Hier setzt die im September 2003 abgeschlossene Untersuchung an. Sie beginnt mit Fallbeispielen, einer Auflistung der eine Geheimnisverwertung sanktionierenden Strafnormen sowie einem Problemaufriß. Es folgt eine Bestandsaufnahme und Kurzanalyse der §§ 404 AktG, 151 GenG, 19 PublG, 204 und 205 StGB, 355 StGB, 120 BetrVG, Art.2 § 5 AufsRatAbkCHEG, 138 VAG, 155 SGB IX, 85 GmbHG, 333 HGB, 35 SprAuG, 14 EWIV-AG, 315 UmwG, 43 EBRG, 133a WPO sowie 17 UWG. In diesem Abschnitt der Untersuchung wird auch die Frage, welche Rechtsgüter durch die Verwertungsverbote geschützt werden (sollen), bearbeitet. Im weiteren Verlauf der Untersuchung stellt der Verfasser die wesentlichen Auslegungsansätze differenziert dar, beleuchtet sie kritisch und erläutert anschließend seine eigenen Ansätze. Schließlich wendet er sich Einzelproblemen zu. Dabei nimmt die Bearbeitung der Frage, ob die jeweiligen geheimnisstrafrechtlichen Vorschriften als strafrechtliches Instrument gegen die sog. Insiderpraktiken eingesetzt werden können, einen besonderen Raum ein. Zur Abrundung der Arbeit greift der Autor die im Rahmen der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse in der Schlußbemerkung auf und skizziert Reformüberlegungen.

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