Zur Reformbedürftigkeit der Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB)
Ziva Kubatta
Die Untersuchung befasst sich mit dem Unfallfluchtparagraph § 142 StGB. Untersucht werden die Fragen nach dem ‚Ob‘ und dem ‚Wie‘ einer Reform, also der praktischen Ausgestaltung im Einzelnen. Dazu gehört der geltende Unfallfluchtparagraph im Grundsätzlichen auf den Prüfstand gestellt. Im Sinne einer Grundlegung sind die historischen Wurzeln der Verkehrsunfallflucht aufzuarbeiten.
Sodann bedarf es einer Auseinandersetzung mit dem Schutzzweck des Tatbestandes, um schließlich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift im Hinblick auf das Prinzip des ’nemo tenetur se ipsum accusare‘ zu klären, wobei an dieser Stelle eine Einordnung der in § 142 StGB normierten Pflichten vorzunehmen ist. Von besonderem Interesse ist darüber hinaus die vorzunehmende Darstellung der seit Jahren kontrovers diskutierten Reformvorschläge, der kriminologischen Aspekte und ein rechtsvergleichender Blick ins europäische Ausland.
Vor diesem Hintergrund gilt es die vom Gesetzgeber mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz in Abs. 4 des § 142 StGB eingefügte ‚Tätige Reue‘ hinsichtlich der zu erfüllenden Anwendungsvoraussetzungen und Rechtsfolge näher zu betrachten, um sodann die Praktibilität und Effizienz der ‚Tätigen Reue‘ im Wege einer eigenen Studie und Auswertung zu prüfen. Sämtliche Aspekte führen dann zu eigenen Vorschlägen hinsichtlich Rahmenbedingungen und Möglichkeiten einer Reform der Vorschrift des § 142 StGB.