Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution

Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution von Aicher,  Josef, Kussbach,  Erich, Reinisch,  August
Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind. Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt. Band 5 enthält 16 Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2007 und 2008 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution

Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution von Aicher,  Josef, Kussbach,  Erich, Reinisch,  August
Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind. Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt. Band 5 enthält 16 Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2007 und 2008 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus

Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus von Aicher,  Josef, Kussbach,  Erich, Reinisch,  August
Der Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus dokumentiert die Tätigkeit dieses unabhängigen, international besetzten Gremiums, das über 20.702 Anträge auf Vermögensentschädigung entschieden hat. Die Bedeutung des Washingtoner Abkommens zwischen den USA und der Republik Österreich vom 17. Jänner 2001 in der Auseinandersetzung mit den Nachwirkungen des Nationalsozialismus in Österreich, die Vielschichtigkeit der bei seiner Umsetzung zu berücksichtigenden Aspekte sowie das Verfahren vor dem Antragskomitee und die dabei angewendeten hohen Standards werden in diesem Bericht ausführlich dargestellt. Der Allgemeine Entschädigungsfonds wurde 2001 zur umfassenden Lösung offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die während der Zeit des Nationalsozialismus auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich entstanden sind, eingerichtet. Das Verfahren vor dem Antragskomitee war neben effizienter historischer und juristischer Arbeit vom Anliegen der besonderen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus geprägt. Schließlich mündete dieses Verfahren in Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 215 Millionen USD an rund 24.000 Begünstigte.
Aktualisiert: 2022-12-09
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Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution

Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution von Aicher,  Josef, Kussbach,  Erich, Reinisch,  August
Mit der Reihe „Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution“ wird eine der jüngsten österreichischen Entschädigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Folgen der NS-Zeit dokumentiert. Für während der Zeit des Nationalsozialismus entzogenes Vermögen, das sich heute im Eigentum der öffentlichen Hand befindet, wurde im Entschädigungsabkommen von Washington aus dem Jahr 2001 die Möglichkeit der Naturalrestitution vorgesehen. Über Restitutionsanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Anträge betreffen zumeist Liegenschaften, die in den Jahren 1938 bis 1945 entzogen wurden, zum Stichtag des Abkommens am 17. Jänner 2001 im öffentlichen Eigentum standen und in vielen Fällen nach 1945 bereits Gegenstand von Rückstellungsverfahren gewesen sind. Seit 2003 hat die Schiedsinstanz über zahlreiche Anträge entschieden und in einigen Fällen die Restitution von Liegenschaften an die RechtsnachfolgerInnen der einstigen EigentümerInnen empfohlen. Dabei hat sie auf Basis des Entschädigungsfondsgesetzes eine differenzierte, einzelfallbezogene Spruchpraxis entwickelt. Band 5 enthält 16 Entscheidungen der Schiedsinstanz aus den Jahren 2007 und 2008 jeweils im deutschen Original und in englischer Übersetzung.
Aktualisiert: 2023-04-12
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