Entstanden im Rahmen und als erste Ergebnisse des gleichnamigen Forschungsprojekts schlägt dieser Band ein neues Kapitel in der Geschichte der Erforschung der Universität München im Nationalsozialismus auf. Der Blick richtet sich gleichermaßen auf Institutionen wie Personen, Fächer wie Fakultäten und all ihre Verhaltensweisen innerhalb des breiten Spektrums zwischen Anpassung und Widerstand. So entsteht ein großflächiger Mosaikstein, der ein detailgetreues und aussagekräftiges Bild von einer der bedeutendsten Universitäten im Dritten Reich anschaulich konturieren hilft.
Der Sammelband enthält komprimierte Examensarbeiten, Vorstudien zu umfassender konzipierten Werken sowie Aufsätze, die seit Beginn des Projekts in Workshops, Lehrveranstaltungen und Gesprächsrunden entstanden sind. Daraus entwickelten sich etliche weitere Beiträge, die in Kürze in einem zweiten, themengleichen Teil veröffentlicht werden.
»Alle Beiträge sind informativ, genau dokumentiert und, wenn möglich, miteinander vernetzt. Am Ende findet sich jeweils ein Quellen- und Literaturverzeichnis; die Lektorierung ist makellos.« (Süddeutsche Zeitung, 26.01.2007)
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Zivilrechtswissenschaftler Walter Schmidt-Rimpler (25.11.1885-27.04.1975) ist im Wesentlichen als Vater der Theorie von der Richtigkeitsgewähr des privatrechtlichen Vertrags in Erinnerung geblieben, die er erstmals in einem Aufsatz aus dem Jahr 1941 ausformuliert hat. Seitdem konzentriert sich die Auseinandersetzung mit Schmidt-Rimplers Werk überwiegend auf die Frage, ob die Theorie von der Richtigkeitsgewähr ihrem Anspruch gerecht wird, das freiheitliche Vertragskonzept innerhalb heteronomer Gerechtigkeitsmaßstäbe zu legitimieren. Der Autor vertritt die Auffassung, dass diese Frage erschöpfend nur auf der Grundlage einer Analyse des bisher weitgehend unbeachtet gebliebenen Gesamtwerks Schmidt-Rimplers beantwortet werden kann. Aus dieser Perspektive zeigt er auf, dass hinter dem Begriff der Richtigkeit eine umfassende rechtstheroretische und methodologische Konzeption steht, die Schmidt-Rimpler über eine lange berufliche Schaffenszeit zwischen 1911 und 1974 entwickelt und fortschreibt. °°Der Autor zeichnet diesen Entwicklungsprozess nach und würdigt ihn im Licht der zeitgnössischen Lehre und seiner zeitgeschlichtlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund schließt die Arbeit mit dem Versuch einer Neubewertung der Theorie der Richtigkeitsgewähr aus Sicht der grundlegenden Strukturen des Rechtsdenkens Schmidt-Rimplers.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Zivilrechtswissenschaftler Walter Schmidt-Rimpler (25.11.1885-27.04.1975) ist im Wesentlichen als Vater der Theorie von der Richtigkeitsgewähr des privatrechtlichen Vertrags in Erinnerung geblieben, die er erstmals in einem Aufsatz aus dem Jahr 1941 ausformuliert hat. Seitdem konzentriert sich die Auseinandersetzung mit Schmidt-Rimplers Werk überwiegend auf die Frage, ob die Theorie von der Richtigkeitsgewähr ihrem Anspruch gerecht wird, das freiheitliche Vertragskonzept innerhalb heteronomer Gerechtigkeitsmaßstäbe zu legitimieren. Der Autor vertritt die Auffassung, dass diese Frage erschöpfend nur auf der Grundlage einer Analyse des bisher weitgehend unbeachtet gebliebenen Gesamtwerks Schmidt-Rimplers beantwortet werden kann. Aus dieser Perspektive zeigt er auf, dass hinter dem Begriff der Richtigkeit eine umfassende rechtstheroretische und methodologische Konzeption steht, die Schmidt-Rimpler über eine lange berufliche Schaffenszeit zwischen 1911 und 1974 entwickelt und fortschreibt. °°Der Autor zeichnet diesen Entwicklungsprozess nach und würdigt ihn im Licht der zeitgnössischen Lehre und seiner zeitgeschlichtlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund schließt die Arbeit mit dem Versuch einer Neubewertung der Theorie der Richtigkeitsgewähr aus Sicht der grundlegenden Strukturen des Rechtsdenkens Schmidt-Rimplers.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der Zivilrechtswissenschaftler Walter Schmidt-Rimpler (25.11.1885-27.04.1975) ist im Wesentlichen als Vater der Theorie von der Richtigkeitsgewähr des privatrechtlichen Vertrags in Erinnerung geblieben, die er erstmals in einem Aufsatz aus dem Jahr 1941 ausformuliert hat. Seitdem konzentriert sich die Auseinandersetzung mit Schmidt-Rimplers Werk überwiegend auf die Frage, ob die Theorie von der Richtigkeitsgewähr ihrem Anspruch gerecht wird, das freiheitliche Vertragskonzept innerhalb heteronomer Gerechtigkeitsmaßstäbe zu legitimieren. Der Autor vertritt die Auffassung, dass diese Frage erschöpfend nur auf der Grundlage einer Analyse des bisher weitgehend unbeachtet gebliebenen Gesamtwerks Schmidt-Rimplers beantwortet werden kann. Aus dieser Perspektive zeigt er auf, dass hinter dem Begriff der Richtigkeit eine umfassende rechtstheroretische und methodologische Konzeption steht, die Schmidt-Rimpler über eine lange berufliche Schaffenszeit zwischen 1911 und 1974 entwickelt und fortschreibt. °°Der Autor zeichnet diesen Entwicklungsprozess nach und würdigt ihn im Licht der zeitgnössischen Lehre und seiner zeitgeschlichtlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund schließt die Arbeit mit dem Versuch einer Neubewertung der Theorie der Richtigkeitsgewähr aus Sicht der grundlegenden Strukturen des Rechtsdenkens Schmidt-Rimplers.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Der Zivilrechtswissenschaftler Walter Schmidt-Rimpler (25.11.1885–27.04.1975) ist im Wesentlichen als Vater der Theorie von der Richtigkeitsgewähr des privatrechtlichen Vertrags in Erinnerung geblieben, die er erstmals in einem Aufsatz aus dem Jahr 1941 ausformuliert hat. Seitdem konzentriert sich die Auseinandersetzung mit Schmidt-Rimplers Werk überwiegend auf die Frage, ob die Theorie von der Richtigkeitsgewähr ihrem Anspruch gerecht wird, das freiheitliche Vertragskonzept innerhalb heteronomer Gerechtigkeitsmaßstäbe zu legitimieren. Der Autor vertritt die Auffassung, dass diese Frage erschöpfend nur auf der Grundlage einer Analyse des bisher weitgehend unbeachtet gebliebenen Gesamtwerks Schmidt-Rimplers beantwortet werden kann. Aus dieser Perspektive zeigt er auf, dass hinter dem Begriff der Richtigkeit eine umfassende rechtstheroretische und methodologische Konzeption steht, die Schmidt-Rimpler über eine lange berufliche Schaffenszeit zwischen 1911 und 1974 entwickelt und fortschreibt.
Der Autor zeichnet diesen Entwicklungsprozess nach und würdigt ihn im Licht der zeitgnössischen Lehre und seiner zeitgeschlichtlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund schließt die Arbeit mit dem Versuch einer Neubewertung der Theorie der Richtigkeitsgewähr aus Sicht der grundlegenden Strukturen des Rechtsdenkens Schmidt-Rimplers.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Entstanden im Rahmen und als erste Ergebnisse des gleichnamigen Forschungsprojekts schlägt dieser Band ein neues Kapitel in der Geschichte der Erforschung der Universität München im Nationalsozialismus auf. Der Blick richtet sich gleichermaßen auf Institutionen wie Personen, Fächer wie Fakultäten und all ihre Verhaltensweisen innerhalb des breiten Spektrums zwischen Anpassung und Widerstand. So entsteht ein großflächiger Mosaikstein, der ein detailgetreues und aussagekräftiges Bild von einer der bedeutendsten Universitäten im Dritten Reich anschaulich konturieren hilft.
Der Sammelband enthält komprimierte Examensarbeiten, Vorstudien zu umfassender konzipierten Werken sowie Aufsätze, die seit Beginn des Projekts in Workshops, Lehrveranstaltungen und Gesprächsrunden entstanden sind. Daraus entwickelten sich etliche weitere Beiträge, die in Kürze in einem zweiten, themengleichen Teil veröffentlicht werden.
»Alle Beiträge sind informativ, genau dokumentiert und, wenn möglich, miteinander vernetzt. Am Ende findet sich jeweils ein Quellen- und Literaturverzeichnis; die Lektorierung ist makellos.« (Süddeutsche Zeitung, 26.01.2007)
Aktualisiert: 2023-03-28
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Die Reformbedürftigkeit des deutschen Insolvenzrechts hatte sich in der Weltwirtschaftskrise herausgestellt. Mit Österreich vereinbarte Deutschland 1930 eine Reform des Vergleichs-(Ausgleichs-)Rechts, die in dem Vergleichsrechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht 1934 beraten wurde. Es folgten 1937/38 die Beratungen über eine Reform des Konkursrechts im Konkursrechtsausschuss. Die Beratungen des Zwangsvollstreckungsrechts erfolgten auf der Basis des Entwurfs des Reichsjustizministeriums zu einer neuen Zivilprozessordnung von 1931 im Ausschuss für Bürgerliche Rechtspflege von 1934 bis 1937 zunächst unter dem Vorsitz der bekannten Rechtslehrer Wilhelm Kisch und Friedrich Lent, anschließend von Ende 1935 an unter dem Vorsitz von Erich Volkmar (Reichsjustizministerium). Ziel der Reform waren aus der Sicht des Reichsjustizministeriums die Errichtung eines Vollstreckungsamtes mit Eingliederung der bisher unabhängigen Gerichtsvollzieher und die Einführung einer umfassenden Vollstreckungsmissbrauchs- und Arglistklausel. Diese zum Teil ideologisch beeinflussten Vorschläge wurden von der Mehrheit der Ausschussmitglieder weitgehend zurückgewiesen – Der Ausschuss für Bodenrecht bevorzugte entgegen den Vorschlägen der Juristen des Reichsbauernführers für den Immissionsschutz eine privatrechtliche Lösung und lehnte für industrielle Großimmissionen ein öffentlich-rechtliches Ausgleichsverfahren ab.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Das Wasserrecht gehört heute zu den wichtigsten Gebieten des Verwaltungsrechts und bildet einen unverzichtbaren Bereich des Umweltschutzes und der Daseinsvorsorge. Die Edition dokumentiert den ersten umfassenden Versuch zur Vereinheitlichung des zersplitterten deutschen Wasserrechts durch Schaffung eines Reichswasserrechts durch den Wasserrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht. Die Diskussion von 1934 bis 1941 war nicht mehr am Eigentum an den Wasserläufen, sondern an der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt über den Wasserschatz orientiert. Die Edition macht die wichtigsten Arbeiten des Wasserrechtsausschusses erstmals allgemein zugänglich. Der damals unveröffentlicht gebliebene Entwurf zu einem Reichswassergesetz von 1941 war, ungeachtet einiger nationalsozialistischer Implikationen, ein Markstein für die Modernisierung des deutschen Wasserrechts. Er beeinflußte, vermittelt durch den langjährigen Vorsitzenden des Wasserrechtsausschusses, den herausragenden Wasserrechtler Professor Dr. Paul Gieseke, die Gesetzesarbeiten der frühen Bundesrepublik, die 1957 zum Wasserhaushaltsgesetz führten. Die Edition wird abgeschlossen mit dem Entwurf eines Reichswassergesetzes, den der Reichsverband der Deutschen Wasserwirtschaft noch 1944 vorgelegt hatte.
Aktualisiert: 2023-04-12
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