Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien.

Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien. von Koch,  Raphael
Raphael Koch untersucht, ob das WpÜG auf den Erwerb eigener Aktien anwendbar ist. Diese Frage ist vor allem deshalb praxisrelevant, weil die BaFin sie positiv beantwortet hat. Der Autor kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich trotz des offenen Wortlauts der §§ 1, 2 Abs. 1 WpÜG eine direkte Anwendung aufgrund der Systematik des Gesetzes und des Regelungszwecks der Vorschriften verbietet. Eine analoge Anwendbarkeit scheitert an dem Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke. Koch fordert den Gesetzgeber auf, die Nichtanwendbarkeit des WpÜG klarzustellen und gleichzeitig das AktG um einige Verfahrensvorschriften zu ergänzen. Dafür arbeitet er konkrete Formulierungsvorschläge aus und stützt seine Thesen durch eine rechtsvergleichende Umschau. Weiter analysiert Koch, ob ein Kontrollerwerb mit der Folge einer Angebotspflicht vorliegt, wenn ein Aktionär die relative Kontrollmehrheit infolge des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft erlangt - entgegen der Gesetzesbegründung bejaht der Autor die Anwendbarkeit. Er weist sodann auf die Notwendigkeit hin, Befreiungen im Einzelfall nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 S. 1 Nr. 5 WpÜG-VO zuzulassen und unterbreitet insoweit einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Schließlich wird erörtert, inwieweit der Erwerb eigener Aktien zur Abwehr feindlicher Übernahmen eingesetzt werden kann. Die Zulässigkeit richtet sich vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach aktienrechtlichen Grundsätzen. Allein die Abwehr gegenwärtiger Übernahmeversuche ist an § 33 WpÜG zu messen. Raphael Koch zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Aktienrückerwerb als Verteidigungsmaßnahme zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931.

Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931. von Maltschew,  Reni
Mit der Arbeit stellt die Verfasserin die gegenwärtige Diskussion um eine weitergehende Liberalisierung des Rückerwerbs eigener Aktien (§ 71 AktG) auf eine sichere rechtshistorische Grundlage. Anhand von bisher teilweise noch unveröffentlichten Originaldokumenten rekonstruiert sie die Vorgänge, die letztlich zur Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931 geführt haben. Dabei stellt sie unter anderem die schicksalhaften Aktienrückkäufe und Bilanzierungspraktiken der Schultheiss-Patzenhofer AG, der I.G. Farbenindustrie, der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-AG und der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft dar, wobei deutlich wird, dass diese ihre Aktien keineswegs nur zu Spekulationszwecken und zur Kurspflege zurückerworben haben, sondern vor allem, um ihr Kapital in wirtschaftlich schweren Zeiten auf einfache Weise herabsetzen zu können. Anschaulich zeichnet Reni Maltschew den Weg vom Aktienrechtsentwurf 1930 bis zur Notverordnung nach und untersucht, welchen Einfluss die verschiedenen Geschehnisse, insbesondere die Bankenkrise von 1931, auf die Entstehung bis heute erhalten gebliebener Tatbestände hatten. Schließlich geht sie auch auf Zwangslagen und Handlungsspielräume des Reichskanzlers Brüning ein und leistet damit einen Beitrag zur sogenannten Borchardt-Holtfrerich-Kontroverse. Im Ergebnis wird deutlich, warum die in der Weltwirtschaftskrise gemachten Erfahrungen einer Liberalisierung des Erwerbs eigener Aktien, insbesondere einer Ausweitung der 10 %-Höchstgrenze, nicht entgegenstehen. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2003/2004.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien.

Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien. von Koch,  Raphael
Raphael Koch untersucht, ob das WpÜG auf den Erwerb eigener Aktien anwendbar ist. Diese Frage ist vor allem deshalb praxisrelevant, weil die BaFin sie positiv beantwortet hat. Der Autor kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich trotz des offenen Wortlauts der §§ 1, 2 Abs. 1 WpÜG eine direkte Anwendung aufgrund der Systematik des Gesetzes und des Regelungszwecks der Vorschriften verbietet. Eine analoge Anwendbarkeit scheitert an dem Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke. Koch fordert den Gesetzgeber auf, die Nichtanwendbarkeit des WpÜG klarzustellen und gleichzeitig das AktG um einige Verfahrensvorschriften zu ergänzen. Dafür arbeitet er konkrete Formulierungsvorschläge aus und stützt seine Thesen durch eine rechtsvergleichende Umschau. Weiter analysiert Koch, ob ein Kontrollerwerb mit der Folge einer Angebotspflicht vorliegt, wenn ein Aktionär die relative Kontrollmehrheit infolge des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft erlangt - entgegen der Gesetzesbegründung bejaht der Autor die Anwendbarkeit. Er weist sodann auf die Notwendigkeit hin, Befreiungen im Einzelfall nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 S. 1 Nr. 5 WpÜG-VO zuzulassen und unterbreitet insoweit einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Schließlich wird erörtert, inwieweit der Erwerb eigener Aktien zur Abwehr feindlicher Übernahmen eingesetzt werden kann. Die Zulässigkeit richtet sich vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach aktienrechtlichen Grundsätzen. Allein die Abwehr gegenwärtiger Übernahmeversuche ist an § 33 WpÜG zu messen. Raphael Koch zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Aktienrückerwerb als Verteidigungsmaßnahme zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien.

Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien. von Koch,  Raphael
Raphael Koch untersucht, ob das WpÜG auf den Erwerb eigener Aktien anwendbar ist. Diese Frage ist vor allem deshalb praxisrelevant, weil die BaFin sie positiv beantwortet hat. Der Autor kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich trotz des offenen Wortlauts der §§ 1, 2 Abs. 1 WpÜG eine direkte Anwendung aufgrund der Systematik des Gesetzes und des Regelungszwecks der Vorschriften verbietet. Eine analoge Anwendbarkeit scheitert an dem Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke. Koch fordert den Gesetzgeber auf, die Nichtanwendbarkeit des WpÜG klarzustellen und gleichzeitig das AktG um einige Verfahrensvorschriften zu ergänzen. Dafür arbeitet er konkrete Formulierungsvorschläge aus und stützt seine Thesen durch eine rechtsvergleichende Umschau. Weiter analysiert Koch, ob ein Kontrollerwerb mit der Folge einer Angebotspflicht vorliegt, wenn ein Aktionär die relative Kontrollmehrheit infolge des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft erlangt - entgegen der Gesetzesbegründung bejaht der Autor die Anwendbarkeit. Er weist sodann auf die Notwendigkeit hin, Befreiungen im Einzelfall nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 S. 1 Nr. 5 WpÜG-VO zuzulassen und unterbreitet insoweit einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Schließlich wird erörtert, inwieweit der Erwerb eigener Aktien zur Abwehr feindlicher Übernahmen eingesetzt werden kann. Die Zulässigkeit richtet sich vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach aktienrechtlichen Grundsätzen. Allein die Abwehr gegenwärtiger Übernahmeversuche ist an § 33 WpÜG zu messen. Raphael Koch zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Aktienrückerwerb als Verteidigungsmaßnahme zulässig ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931.

Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931. von Maltschew,  Reni
Mit der Arbeit stellt die Verfasserin die gegenwärtige Diskussion um eine weitergehende Liberalisierung des Rückerwerbs eigener Aktien (§ 71 AktG) auf eine sichere rechtshistorische Grundlage. Anhand von bisher teilweise noch unveröffentlichten Originaldokumenten rekonstruiert sie die Vorgänge, die letztlich zur Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931 geführt haben. Dabei stellt sie unter anderem die schicksalhaften Aktienrückkäufe und Bilanzierungspraktiken der Schultheiss-Patzenhofer AG, der I.G. Farbenindustrie, der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-AG und der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft dar, wobei deutlich wird, dass diese ihre Aktien keineswegs nur zu Spekulationszwecken und zur Kurspflege zurückerworben haben, sondern vor allem, um ihr Kapital in wirtschaftlich schweren Zeiten auf einfache Weise herabsetzen zu können. Anschaulich zeichnet Reni Maltschew den Weg vom Aktienrechtsentwurf 1930 bis zur Notverordnung nach und untersucht, welchen Einfluss die verschiedenen Geschehnisse, insbesondere die Bankenkrise von 1931, auf die Entstehung bis heute erhalten gebliebener Tatbestände hatten. Schließlich geht sie auch auf Zwangslagen und Handlungsspielräume des Reichskanzlers Brüning ein und leistet damit einen Beitrag zur sogenannten Borchardt-Holtfrerich-Kontroverse. Im Ergebnis wird deutlich, warum die in der Weltwirtschaftskrise gemachten Erfahrungen einer Liberalisierung des Erwerbs eigener Aktien, insbesondere einer Ausweitung der 10 %-Höchstgrenze, nicht entgegenstehen. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2003/2004.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931.

Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931. von Maltschew,  Reni
Mit der Arbeit stellt die Verfasserin die gegenwärtige Diskussion um eine weitergehende Liberalisierung des Rückerwerbs eigener Aktien (§ 71 AktG) auf eine sichere rechtshistorische Grundlage. Anhand von bisher teilweise noch unveröffentlichten Originaldokumenten rekonstruiert sie die Vorgänge, die letztlich zur Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931 geführt haben. Dabei stellt sie unter anderem die schicksalhaften Aktienrückkäufe und Bilanzierungspraktiken der Schultheiss-Patzenhofer AG, der I.G. Farbenindustrie, der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-AG und der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft dar, wobei deutlich wird, dass diese ihre Aktien keineswegs nur zu Spekulationszwecken und zur Kurspflege zurückerworben haben, sondern vor allem, um ihr Kapital in wirtschaftlich schweren Zeiten auf einfache Weise herabsetzen zu können. Anschaulich zeichnet Reni Maltschew den Weg vom Aktienrechtsentwurf 1930 bis zur Notverordnung nach und untersucht, welchen Einfluss die verschiedenen Geschehnisse, insbesondere die Bankenkrise von 1931, auf die Entstehung bis heute erhalten gebliebener Tatbestände hatten. Schließlich geht sie auch auf Zwangslagen und Handlungsspielräume des Reichskanzlers Brüning ein und leistet damit einen Beitrag zur sogenannten Borchardt-Holtfrerich-Kontroverse. Im Ergebnis wird deutlich, warum die in der Weltwirtschaftskrise gemachten Erfahrungen einer Liberalisierung des Erwerbs eigener Aktien, insbesondere einer Ausweitung der 10 %-Höchstgrenze, nicht entgegenstehen. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2003/2004.
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Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931.

Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931. von Maltschew,  Reni
Mit der Arbeit stellt die Verfasserin die gegenwärtige Diskussion um eine weitergehende Liberalisierung des Rückerwerbs eigener Aktien (§ 71 AktG) auf eine sichere rechtshistorische Grundlage. Anhand von bisher teilweise noch unveröffentlichten Originaldokumenten rekonstruiert sie die Vorgänge, die letztlich zur Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931 geführt haben. Dabei stellt sie unter anderem die schicksalhaften Aktienrückkäufe und Bilanzierungspraktiken der Schultheiss-Patzenhofer AG, der I.G. Farbenindustrie, der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-AG und der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft dar, wobei deutlich wird, dass diese ihre Aktien keineswegs nur zu Spekulationszwecken und zur Kurspflege zurückerworben haben, sondern vor allem, um ihr Kapital in wirtschaftlich schweren Zeiten auf einfache Weise herabsetzen zu können. Anschaulich zeichnet Reni Maltschew den Weg vom Aktienrechtsentwurf 1930 bis zur Notverordnung nach und untersucht, welchen Einfluss die verschiedenen Geschehnisse, insbesondere die Bankenkrise von 1931, auf die Entstehung bis heute erhalten gebliebener Tatbestände hatten. Schließlich geht sie auch auf Zwangslagen und Handlungsspielräume des Reichskanzlers Brüning ein und leistet damit einen Beitrag zur sogenannten Borchardt-Holtfrerich-Kontroverse. Im Ergebnis wird deutlich, warum die in der Weltwirtschaftskrise gemachten Erfahrungen einer Liberalisierung des Erwerbs eigener Aktien, insbesondere einer Ausweitung der 10 %-Höchstgrenze, nicht entgegenstehen. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2003/2004.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931.

Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929 – 1931. von Maltschew,  Reni
Mit der Arbeit stellt die Verfasserin die gegenwärtige Diskussion um eine weitergehende Liberalisierung des Rückerwerbs eigener Aktien (§ 71 AktG) auf eine sichere rechtshistorische Grundlage. Anhand von bisher teilweise noch unveröffentlichten Originaldokumenten rekonstruiert sie die Vorgänge, die letztlich zur Notverordnung über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19. September 1931 geführt haben. Dabei stellt sie unter anderem die schicksalhaften Aktienrückkäufe und Bilanzierungspraktiken der Schultheiss-Patzenhofer AG, der I.G. Farbenindustrie, der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-AG und der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft dar, wobei deutlich wird, dass diese ihre Aktien keineswegs nur zu Spekulationszwecken und zur Kurspflege zurückerworben haben, sondern vor allem, um ihr Kapital in wirtschaftlich schweren Zeiten auf einfache Weise herabsetzen zu können. Anschaulich zeichnet Reni Maltschew den Weg vom Aktienrechtsentwurf 1930 bis zur Notverordnung nach und untersucht, welchen Einfluss die verschiedenen Geschehnisse, insbesondere die Bankenkrise von 1931, auf die Entstehung bis heute erhalten gebliebener Tatbestände hatten. Schließlich geht sie auch auf Zwangslagen und Handlungsspielräume des Reichskanzlers Brüning ein und leistet damit einen Beitrag zur sogenannten Borchardt-Holtfrerich-Kontroverse. Im Ergebnis wird deutlich, warum die in der Weltwirtschaftskrise gemachten Erfahrungen einer Liberalisierung des Erwerbs eigener Aktien, insbesondere einer Ausweitung der 10 %-Höchstgrenze, nicht entgegenstehen. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis 2003/2004.
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Aktienrückerwerb bei asymmetrischer Informationsverteilung

Aktienrückerwerb bei asymmetrischer Informationsverteilung von Jaeger,  Michael
Empirische Studien belegen, dass die Ankündigung eines Aktienrückerwerbs im Durchschnitt eine signifikant positive Aktienkursreaktion bewirkt. Dennoch sind Ausschüttungen in Gestalt von Aktienrückkäufen gegenüber Dividendenzahlungen relativ selten zu beobachten. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, modelltheoretische Erklärungen für die empirischen Befunde zum Aktienrückerwerb zu geben. Hierzu werden drei spieltheoretische Modelle entwickelt, die jeweils von einer asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Management und Aktionären hinsichtlich des Unternehmenswertes ausgehen. Dabei zeigt sich unter anderem, dass der Aktienrückerwerb zwar die Gefahr einer Unterausschüttung heraufbeschwört, aber genau deshalb ein effizientes Signalisierungsinstrument darstellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien.

Die Auswirkungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) auf den Erwerb eigener Aktien. von Koch,  Raphael
Raphael Koch untersucht, ob das WpÜG auf den Erwerb eigener Aktien anwendbar ist. Diese Frage ist vor allem deshalb praxisrelevant, weil die BaFin sie positiv beantwortet hat. Der Autor kommt hingegen zu dem Ergebnis, dass sich trotz des offenen Wortlauts der §§ 1, 2 Abs. 1 WpÜG eine direkte Anwendung aufgrund der Systematik des Gesetzes und des Regelungszwecks der Vorschriften verbietet. Eine analoge Anwendbarkeit scheitert an dem Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke. Koch fordert den Gesetzgeber auf, die Nichtanwendbarkeit des WpÜG klarzustellen und gleichzeitig das AktG um einige Verfahrensvorschriften zu ergänzen. Dafür arbeitet er konkrete Formulierungsvorschläge aus und stützt seine Thesen durch eine rechtsvergleichende Umschau. Weiter analysiert Koch, ob ein Kontrollerwerb mit der Folge einer Angebotspflicht vorliegt, wenn ein Aktionär die relative Kontrollmehrheit infolge des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft erlangt - entgegen der Gesetzesbegründung bejaht der Autor die Anwendbarkeit. Er weist sodann auf die Notwendigkeit hin, Befreiungen im Einzelfall nach § 37 WpÜG i. V. m. § 9 S. 1 Nr. 5 WpÜG-VO zuzulassen und unterbreitet insoweit einen konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung. Schließlich wird erörtert, inwieweit der Erwerb eigener Aktien zur Abwehr feindlicher Übernahmen eingesetzt werden kann. Die Zulässigkeit richtet sich vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach aktienrechtlichen Grundsätzen. Allein die Abwehr gegenwärtiger Übernahmeversuche ist an § 33 WpÜG zu messen. Raphael Koch zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Aktienrückerwerb als Verteidigungsmaßnahme zulässig ist.
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