Der Bankrechtstag 2011 in München widmete sich den Themen "Stärkung des Anlegerschutzes" und "Neuer Rechtsrahmen für Sanierungen". Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten unter der Leitung von Thomas Schürmann und Thorsten Höche.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aus Anlass des 65. Geburtstages von Eberhard Schwark wurde im November 2004 ein Symposium mit dem Titel „Anlegerschutz durch Kapitalmarktrecht“ veranstaltet. Es hatte neue Entwicklungen des Kapitalmarktrechts in Deutschland und Europa zum Gegenstand. Die Beiträge dieses Symposiums gibt der vorliegende Band wieder. Von November 2004 bis Februar 2005 fand das „Praxisseminar Bank- und Kapitalmarktrecht“ statt, das der Jubilar an der Humboldt-Universität zu Berlin etabliert hat. Das Seminar gibt Studenten die Gelegenheit, auswärtige Sachverständige aus der Praxis und Professoren anderer Universitäten zu hören und mit ihnen ein aktuelles Thema zu diskutieren. Zwei Beiträge dieser Veranstaltungen komplettieren den vorliegenden Band.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des § 38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des § 38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Bankrechtstag 2012 inFrankfurt am Mainwidmete sich den Themen "Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft" und "Verantwortlichkeit der Organmitglieder von Kreditinstituten". Referenten aus Wissenschaft undPraxis diskutierten unter der Leitung von Markus Artz und Volker Groß.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aus Anlass des 65. Geburtstages von Eberhard Schwark wurde im November 2004 ein Symposium mit dem Titel „Anlegerschutz durch Kapitalmarktrecht“ veranstaltet. Es hatte neue Entwicklungen des Kapitalmarktrechts in Deutschland und Europa zum Gegenstand. Die Beiträge dieses Symposiums gibt der vorliegende Band wieder. Von November 2004 bis Februar 2005 fand das „Praxisseminar Bank- und Kapitalmarktrecht“ statt, das der Jubilar an der Humboldt-Universität zu Berlin etabliert hat. Das Seminar gibt Studenten die Gelegenheit, auswärtige Sachverständige aus der Praxis und Professoren anderer Universitäten zu hören und mit ihnen ein aktuelles Thema zu diskutieren. Zwei Beiträge dieser Veranstaltungen komplettieren den vorliegenden Band.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des § 38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des § 38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Bankrechtstag 2011 in München widmete sich den Themen "Stärkung des Anlegerschutzes" und "Neuer Rechtsrahmen für Sanierungen". Referenten aus Wissenschaft undPraxis diskutierten unter der Leitung von Thomas Schürmann und Thorsten Höche.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Bankrechtstag 2007 in Hannover widmete sich den Themen Aktuelle insolvenzrechtliche Probleme der Kreditwirtschaft und Anlegerschutz bei strukturierten Produkten. Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten diese Themen unter der Leitung von Karsten Schmidt und Katja Langenbucher.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Bankrechtstag 2012 inFrankfurt am Mainwidmete sich den Themen "Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft" und "Verantwortlichkeit der Organmitglieder von Kreditinstituten". Referenten aus Wissenschaft undPraxis diskutierten unter der Leitung von Markus Artz und Volker Groß.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der freiwillige Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting) ist Gegenstand intensiver Diskussion. Dies findet seine Ursache vor allem in der Macrotron-Entscheidung des BGH, deren Bedeutung weit über diesen Vorgang hinausgeht. Gestützt auf seine in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis und bei der Tätigkeit für eine Börsenaufsichtsbehörde gewonnenen Erfahrungen entwickelt der Autor Interpretations- und Lösungsansätze für die von dieser Entscheidung aufgeworfenen dogmatischen und praktischen Probleme, wobei UMAG und KapMuG bereits berücksichtigt wurden. Der Autor stellt dabei das Delisting in den Kontext mit dem europäischen Wettbewerb zwischen den Börsen bzw. zwischen börslichen und außerbörslichen Wertpapiermärkten unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im europäischen Kapitalmarktrecht und der Behandlung des Delisting in anderen Staaten. Im Mittelpunkt steht die Bewältigung des Nebeneinanders von gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Regelungen sowie Rechtsbehelfen durch eine Gesamtschau von Börsen-, Übernahme- und Gesellschaftsrecht. Der Autor entwickelt ein Konzept für die Behandlung dieser Problematik, das über das Delisting hinaus für das Verständnis des Verhältnisses von Gesellschafts- zum Kapitalmarktrecht fruchtbar gemacht werden kann. Die Ergebnisse dieser Betrachtungen sowie grundrechtsdogmatische Erwägungen geben dabei Anlass, die Macrotron-Entscheidung des BGH kritisch zu hinterfragen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Bankrechtstag 2007 in Hannover widmete sich den Themen Aktuelle insolvenzrechtliche Probleme der Kreditwirtschaft und Anlegerschutz bei strukturierten Produkten. Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten diese Themen unter der Leitung von Karsten Schmidt und Katja Langenbucher.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der freiwillige Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting) ist Gegenstand intensiver Diskussion. Dies findet seine Ursache vor allem in der Macrotron-Entscheidung des BGH, deren Bedeutung weit über diesen Vorgang hinausgeht. Gestützt auf seine in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis und bei der Tätigkeit für eine Börsenaufsichtsbehörde gewonnenen Erfahrungen entwickelt der Autor Interpretations- und Lösungsansätze für die von dieser Entscheidung aufgeworfenen dogmatischen und praktischen Probleme, wobei UMAG und KapMuG bereits berücksichtigt wurden. Der Autor stellt dabei das Delisting in den Kontext mit dem europäischen Wettbewerb zwischen den Börsen bzw. zwischen börslichen und außerbörslichen Wertpapiermärkten unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im europäischen Kapitalmarktrecht und der Behandlung des Delisting in anderen Staaten. Im Mittelpunkt steht die Bewältigung des Nebeneinanders von gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Regelungen sowie Rechtsbehelfen durch eine Gesamtschau von Börsen-, Übernahme- und Gesellschaftsrecht. Der Autor entwickelt ein Konzept für die Behandlung dieser Problematik, das über das Delisting hinaus für das Verständnis des Verhältnisses von Gesellschafts- zum Kapitalmarktrecht fruchtbar gemacht werden kann. Die Ergebnisse dieser Betrachtungen sowie grundrechtsdogmatische Erwägungen geben dabei Anlass, die Macrotron-Entscheidung des BGH kritisch zu hinterfragen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Bankrechtstag 2012 inFrankfurt am Mainwidmete sich den Themen "Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft" und "Verantwortlichkeit der Organmitglieder von Kreditinstituten". Referenten aus Wissenschaft undPraxis diskutierten unter der Leitung von Markus Artz und Volker Groß.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Der Bankrechtstag 2007 in Hannover widmete sich den Themen Aktuelle insolvenzrechtliche Probleme der Kreditwirtschaft und Anlegerschutz bei strukturierten Produkten. Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten diese Themen unter der Leitung von Karsten Schmidt und Katja Langenbucher.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aus Anlass des 65. Geburtstages von Eberhard Schwark wurde im November 2004 ein Symposium mit dem Titel „Anlegerschutz durch Kapitalmarktrecht“ veranstaltet. Es hatte neue Entwicklungen des Kapitalmarktrechts in Deutschland und Europa zum Gegenstand. Die Beiträge dieses Symposiums gibt der vorliegende Band wieder. Von November 2004 bis Februar 2005 fand das „Praxisseminar Bank- und Kapitalmarktrecht“ statt, das der Jubilar an der Humboldt-Universität zu Berlin etabliert hat. Das Seminar gibt Studenten die Gelegenheit, auswärtige Sachverständige aus der Praxis und Professoren anderer Universitäten zu hören und mit ihnen ein aktuelles Thema zu diskutieren. Zwei Beiträge dieser Veranstaltungen komplettieren den vorliegenden Band.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Bankrechtstag 2011 in München widmete sich den Themen "Stärkung des Anlegerschutzes" und "Neuer Rechtsrahmen für Sanierungen". Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten unter der Leitung von Thomas Schürmann und Thorsten Höche.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der freiwillige Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting) ist Gegenstand intensiver Diskussion. Dies findet seine Ursache vor allem in der Macrotron-Entscheidung des BGH, deren Bedeutung weit über diesen Vorgang hinausgeht. Gestützt auf seine in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis und bei der Tätigkeit für eine Börsenaufsichtsbehörde gewonnenen Erfahrungen entwickelt der Autor Interpretations- und Lösungsansätze für die von dieser Entscheidung aufgeworfenen dogmatischen und praktischen Probleme, wobei UMAG und KapMuG bereits berücksichtigt wurden. Der Autor stellt dabei das Delisting in den Kontext mit dem europäischen Wettbewerb zwischen den Börsen bzw. zwischen börslichen und außerbörslichen Wertpapiermärkten unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im europäischen Kapitalmarktrecht und der Behandlung des Delisting in anderen Staaten. Im Mittelpunkt steht die Bewältigung des Nebeneinanders von gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Regelungen sowie Rechtsbehelfen durch eine Gesamtschau von Börsen-, Übernahme- und Gesellschaftsrecht. Der Autor entwickelt ein Konzept für die Behandlung dieser Problematik, das über das Delisting hinaus für das Verständnis des Verhältnisses von Gesellschafts- zum Kapitalmarktrecht fruchtbar gemacht werden kann. Die Ergebnisse dieser Betrachtungen sowie grundrechtsdogmatische Erwägungen geben dabei Anlass, die Macrotron-Entscheidung des BGH kritisch zu hinterfragen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Das sogenannte "Delisting", der Rückzug eines Emittenten vom Börsenhandel, ist durch einen gesellschaftsrechtstypischen Interessengegensatz von Mehrheits- und Minderheitsaktionären geprägt: Hält die Mehrheit einen Börsenrückzug für wirtschaftlich sinnvoll, sind Minderheitsaktionäre regelmäßig an der Aufrechterhaltung der Börsennotierung und der dadurch gewährleisteten besonderen Verkehrsfähigkeit oder Fungibilität ihres Aktieneigentums interessiert. Die erst 1998 durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführte Delisting-Vorschrift des § 38 Abs. 4 BörsG löst diesen Konflikt nur partiell, da ihr Anwendungsbereich auf nach dem Börsengesetz durchgeführte "reguläre" Delistingverfahren beschränkt ist. Ist das Delisting dagegen Folge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, wie etwa der Verschmelzung einer börsennotierten auf eine nicht notierte Aktiengesellschaft, erfolgt es also auf "kaltem" Wege, gilt der Anlegerschutzstandard des § 38 Abs. 4 BörsG nicht. Diese Diskrepanz zwischen kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich induziertem Delisting untersucht das Werk. Ausgehend von einer Analyse des gemeinschafts- und verfassungsrechtlichen Hintergrundes wird ein Lösungskonzept entwickelt, das im Gegensatz zur zum "regulären" Delisting ergangenen "Macrotron"-Rechtsprechung eine einseitige Interessengewichtung vermeidet und die Minderheitsaktionäre nur in dem Maße schützt, wie sie tatsächliche Liquiditätseinbußen durch den Wegfall der Börsennotierung erleiden.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Bankrechtstag 2007 in Hannover widmete sich den Themen Aktuelle insolvenzrechtliche Probleme der Kreditwirtschaft und Anlegerschutz bei strukturierten Produkten. Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten diese Themen unter der Leitung von Karsten Schmidt und Katja Langenbucher.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der freiwillige Rückzug vom organisierten Kapitalmarkt (Delisting) ist Gegenstand intensiver Diskussion. Dies findet seine Ursache vor allem in der Macrotron-Entscheidung des BGH, deren Bedeutung weit über diesen Vorgang hinausgeht. Gestützt auf seine in der gesellschaftsrechtlichen Beratungspraxis und bei der Tätigkeit für eine Börsenaufsichtsbehörde gewonnenen Erfahrungen entwickelt der Autor Interpretations- und Lösungsansätze für die von dieser Entscheidung aufgeworfenen dogmatischen und praktischen Probleme, wobei UMAG und KapMuG bereits berücksichtigt wurden. Der Autor stellt dabei das Delisting in den Kontext mit dem europäischen Wettbewerb zwischen den Börsen bzw. zwischen börslichen und außerbörslichen Wertpapiermärkten unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im europäischen Kapitalmarktrecht und der Behandlung des Delisting in anderen Staaten. Im Mittelpunkt steht die Bewältigung des Nebeneinanders von gesellschaftsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Regelungen sowie Rechtsbehelfen durch eine Gesamtschau von Börsen-, Übernahme- und Gesellschaftsrecht. Der Autor entwickelt ein Konzept für die Behandlung dieser Problematik, das über das Delisting hinaus für das Verständnis des Verhältnisses von Gesellschafts- zum Kapitalmarktrecht fruchtbar gemacht werden kann. Die Ergebnisse dieser Betrachtungen sowie grundrechtsdogmatische Erwägungen geben dabei Anlass, die Macrotron-Entscheidung des BGH kritisch zu hinterfragen.
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