Das Prinzip der Vertragsfreiheit ist trotz der im vergangenen Jahrhundert erfolgten Einschränkungen nach wie vor eines der wichtigsten Grundprinzipien europäischer Privatrechtsordnungen. Dieses Buch widmet sich diesem fundamentalen Grundsatz mit einer rechtsvergleichenden Untersuchung der deutschen und spanischen Privatrechtsordnungen. Eine besondere Berücksichtigung findet dabei die Frage, inwieweit die Vertragsfreiheit durch die Ausdehnung des Diskriminierungsschutzes auf Privatrechtsbeziehungen auf eine neue Bewährungsprobe gestellt wird, denn beim Aufeinandertreffen dieser beiden Prinzipien wird das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Zwang besonders deutlich. Das Buch untersucht die Vereinbarung beider Prinzipien miteinander anhand des Einflusses von Art. 3 Abs. 1 lit. h der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/43/EG auf die Vertragsfreiheit. Hier wird zunächst auf die Bedeutung und Funktion der Vertragsfreiheit in den Privatrechtsordnungen Deutschlands und Spaniens sowie im Gemeinschaftsrecht eingegangen und dann der Diskriminierungsschutz im Vertragsrecht untersucht. Eingehende Widmung erfährt die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/43/EG, deren Umsetzung besonders in Deutschland für eine ausgedehnte Kontroverse gesorgt hat, deren Ende erst mit einer Einigung der neuen Koalitionsparteien absehbar ist. Das Buch hinterfragt die Verurteilung Deutschlands durch den EuGH im Rahmen des von der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens, indem die gemeinschaftsrechtliche Umsetzungsverpflichtung für Deutschland untersucht wird. Als interessante Parallele wird die Umsetzung durch den spanischen Gesetzgeber dargestellt und kritisch geprüft.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Diese Arbeit stellt das europäische Religionsrecht in seinen Grundzügen dar und erläutert es anhand der Richtlinie 2000/78/EG zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Arbeitsleben. Für die Beschäftigung in Kirchen und religiösen Organisationen sieht die Richtlinie eine Ausnahme vom Verbot der Ungleichbehandlung wegen der Religion vor. Diese Vorschrift wird anhand ihrer Entstehung sowie unter Einbeziehung anderer Richtlinien und der Rechtsprechung des EuGH analysiert. Sie wird sodann in das bestehende Religionsrecht der EU eingebettet. Der Verfasser trennt dabei zwei Grundsätze: die Garantie der Religionsfreiheit und die Achtung der religionsrechtlichen Besonderheiten in den Mitgliedstaaten. Die Ausnahmebestimmung der Richtlinie wird dem zweiten Grundsatz zugeordnet.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Nach hitziger rechtspolitischer Debatte ist im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Es verbietet im Kern jegliche Ungleichbehandlung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität. Viele Wissenschaftler sehen hierin einen Paradigmenwechsel, der zur empfindlichen Beschränkung der Privatonomie führt. Vielfach wird außerdem behauptet, die deutsche Umsetzung gehe weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Manche sehen sogar einen Kontrahierungszwang begründet, der die Vertragsfreiheit beseitigt. Es wird zudem befürchtet, dass der Schutzzweck ins Gegenteil verkehrt wird, weil die Förderung benachteiligter Gruppen durch differenzierende Regelungen nicht mehr möglich seien. Die Verfasserin untersucht detailliert die Anforderungen der europäischen Richtlinien und den Umsetzungsbedarf in Deutschland. Sie zeigt, wo das deutsche Recht über die europäischen Vorgaben und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hinausgeht und wo es dahinter zurückbleibt. Analysiert wird außerdem das Verhältnis der Privatonomie und Vertragsfreiheit zum Diskriminierungsverbot. Eingehend untersucht werden die Ansprüche diskriminierter Personen. Anschließend wird der Blick auf das Antidiskriminierungsrecht eines der beiden jüngsten EU-Mitglieder gelenkt: Rumänien. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben wurde hier mit viel weniger rechtspolitischer Diskussion und bereits vor dem EU-Beitritt abgeschlossen. Auch hier bestehen aber noch Umsetzungsdefizite, die von der Verfasserin aufgedeckt werden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Beschäftigte werden im Erwerbsleben aufgrund ihres Alters ungleich behandelt. Daher befasst sich diese Arbeit mit dem neuen Diskriminierungsverbot wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG. Der Autor prüft die europarechtliche Zulässigkeit von Altersgrenzen bei der Einstellung, von Beschäftigungsbedingungen, die an Altersbarrieren anknüpfen, und von Altersgrenzen bei der Beendigung der Beschäftigung. Die künftigen Rechtfertigungsmöglichkeiten individual- und kollektivvertraglicher Altersgrenzen von 65 Jahren werden detailliert untersucht. Der Vergleich mit der bisherigen Rechtslage zeigt die erheblichen Auswirkungen auf die künftige Möglichkeit der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Altersgrenzen. Abschließend wird der Weg zur Umsetzung des Altersdiskriminierungsverbots durch ein Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt. Die Vorgaben der Richtlinie geben dabei einen Ausblick auf die künftige Rechtsentwicklung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Richtlinie 2000/78/EG verpönt Diskriminierungen wegen des Alters, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung und der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf. Der deutsche Gesetzgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Richtlinie bis zum 02.12.2003 in deutsches Recht umgesetzt zu haben. Die Arbeit klärt einzelne Begrifflichkeiten und Zusammenhänge. Insbesondere wird erläutert, in welchem Umfang Ausnahmen von der Umsetzung im einzelstaatlichen Recht gemacht werden können. Der Verfasser setzt sich am Schluss zudem mit Kompetenzproblemen und methodischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem europäischen Diskriminierungsschutz auseinander.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse entstehen häufig Spannungen zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Kirche und den Rechten kirchlicher Arbeitnehmer. Die Arbeit beschreibt, welche konkreten individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Auswirkungen die Richtlinie 2000/78/EG auf das bisher geltende kirchliche Arbeitsrecht – einschließlich der kirchlichen Gerichtsbarkeit – in Deutschland hat. Als Auslegungsmaxime für die kirchenspezifischen Regelungen der Richtlinie werden hierbei die gemeinschaftsrechtlich geschützte korporative Religionsfreiheit und das Recht des Arbeitnehmers auf Gleichbehandlung herangezogen. Hierdurch lassen sich Schlussfolgerungen ziehen, inwieweit die Kirchen in Deutschland weiterhin ihre Mitarbeiter aufgrund der Religion, der Weltanschauung bzw. der sexuellen Ausrichtung ungleich behandeln dürfen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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