Die Bedürfnisse und Ziele der modernen Baubranche in Hinblick auf Kosten, Termine und Qualität stellen immer höhere Anforderungen an das bauherrenseitige Management. Daher hat sich neben den Aufgabenfeldern der Architekten und Ingenieure am Schnittpunkt von Recht, Wirtschaft und Technik das Berufsbild des Bauprojektsteuerers etabliert. Im Rahmen der Vertragsfreiheit wird zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis begründet, welches im BGB nicht geregelt ist.
Andreas Zöpfl befaßt sich mit der Frage nach der Einordnung des Bauprojektsteuerungsvertrages in das Rechtssystem des BGB. Mit der Untersuchung der Rechtsnatur dieses modernen Vertragstyps werden zahlreiche zentrale Rechtsfragen aufgeworfen und beantwortet, welche auch für die praktische Rechtsanwendung von Interesse sind.
Zur rechtlichen Einordnung des Bauprojektsteuerungsvertrages ist eine tiefgehende Analyse des Vertragsinhalts unter Berücksichtigung der komplexen baubetriebswirtschaftlichen Hintergründe erforderlich. Bei der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung des Leistungsgegenstandes wird der Projektsteuerungsvertrag trotz seiner auf den ersten Blick dienstvertraglichen Erscheinung als ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter qualifiziert. Die Vielzahl und Gesamtheit der Einzelleistungen des Projektsteuerers zur Optimierung des Projektfortschritts wird als ein »geistiges Werk« vereinbart. Der Autor berücksichtigt die Angemessenheit dieses Ergebnisses mit einer ausführlichen Analyse der auf den Projektsteuerungsvertrag bezogenen Rechtsfolgen der §§ 631 ff. BGB.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bedürfnisse und Ziele der modernen Baubranche in Hinblick auf Kosten, Termine und Qualität stellen immer höhere Anforderungen an das bauherrenseitige Management. Daher hat sich neben den Aufgabenfeldern der Architekten und Ingenieure am Schnittpunkt von Recht, Wirtschaft und Technik das Berufsbild des Bauprojektsteuerers etabliert. Im Rahmen der Vertragsfreiheit wird zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis begründet, welches im BGB nicht geregelt ist.
Andreas Zöpfl befaßt sich mit der Frage nach der Einordnung des Bauprojektsteuerungsvertrages in das Rechtssystem des BGB. Mit der Untersuchung der Rechtsnatur dieses modernen Vertragstyps werden zahlreiche zentrale Rechtsfragen aufgeworfen und beantwortet, welche auch für die praktische Rechtsanwendung von Interesse sind.
Zur rechtlichen Einordnung des Bauprojektsteuerungsvertrages ist eine tiefgehende Analyse des Vertragsinhalts unter Berücksichtigung der komplexen baubetriebswirtschaftlichen Hintergründe erforderlich. Bei der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung des Leistungsgegenstandes wird der Projektsteuerungsvertrag trotz seiner auf den ersten Blick dienstvertraglichen Erscheinung als ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter qualifiziert. Die Vielzahl und Gesamtheit der Einzelleistungen des Projektsteuerers zur Optimierung des Projektfortschritts wird als ein »geistiges Werk« vereinbart. Der Autor berücksichtigt die Angemessenheit dieses Ergebnisses mit einer ausführlichen Analyse der auf den Projektsteuerungsvertrag bezogenen Rechtsfolgen der §§ 631 ff. BGB.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Bedürfnisse und Ziele der modernen Baubranche in Hinblick auf Kosten, Termine und Qualität stellen immer höhere Anforderungen an das bauherrenseitige Management. Daher hat sich neben den Aufgabenfeldern der Architekten und Ingenieure am Schnittpunkt von Recht, Wirtschaft und Technik das Berufsbild des Bauprojektsteuerers etabliert. Im Rahmen der Vertragsfreiheit wird zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis begründet, welches im BGB nicht geregelt ist.
Andreas Zöpfl befaßt sich mit der Frage nach der Einordnung des Bauprojektsteuerungsvertrages in das Rechtssystem des BGB. Mit der Untersuchung der Rechtsnatur dieses modernen Vertragstyps werden zahlreiche zentrale Rechtsfragen aufgeworfen und beantwortet, welche auch für die praktische Rechtsanwendung von Interesse sind.
Zur rechtlichen Einordnung des Bauprojektsteuerungsvertrages ist eine tiefgehende Analyse des Vertragsinhalts unter Berücksichtigung der komplexen baubetriebswirtschaftlichen Hintergründe erforderlich. Bei der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung des Leistungsgegenstandes wird der Projektsteuerungsvertrag trotz seiner auf den ersten Blick dienstvertraglichen Erscheinung als ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter qualifiziert. Die Vielzahl und Gesamtheit der Einzelleistungen des Projektsteuerers zur Optimierung des Projektfortschritts wird als ein »geistiges Werk« vereinbart. Der Autor berücksichtigt die Angemessenheit dieses Ergebnisses mit einer ausführlichen Analyse der auf den Projektsteuerungsvertrag bezogenen Rechtsfolgen der §§ 631 ff. BGB.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Bedürfnisse und Ziele der modernen Baubranche in Hinblick auf Kosten, Termine und Qualität stellen immer höhere Anforderungen an das bauherrenseitige Management. Daher hat sich neben den Aufgabenfeldern der Architekten und Ingenieure am Schnittpunkt von Recht, Wirtschaft und Technik das Berufsbild des Bauprojektsteuerers etabliert. Im Rahmen der Vertragsfreiheit wird zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis begründet, welches im BGB nicht geregelt ist.
Andreas Zöpfl befaßt sich mit der Frage nach der Einordnung des Bauprojektsteuerungsvertrages in das Rechtssystem des BGB. Mit der Untersuchung der Rechtsnatur dieses modernen Vertragstyps werden zahlreiche zentrale Rechtsfragen aufgeworfen und beantwortet, welche auch für die praktische Rechtsanwendung von Interesse sind.
Zur rechtlichen Einordnung des Bauprojektsteuerungsvertrages ist eine tiefgehende Analyse des Vertragsinhalts unter Berücksichtigung der komplexen baubetriebswirtschaftlichen Hintergründe erforderlich. Bei der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung des Leistungsgegenstandes wird der Projektsteuerungsvertrag trotz seiner auf den ersten Blick dienstvertraglichen Erscheinung als ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter qualifiziert. Die Vielzahl und Gesamtheit der Einzelleistungen des Projektsteuerers zur Optimierung des Projektfortschritts wird als ein »geistiges Werk« vereinbart. Der Autor berücksichtigt die Angemessenheit dieses Ergebnisses mit einer ausführlichen Analyse der auf den Projektsteuerungsvertrag bezogenen Rechtsfolgen der §§ 631 ff. BGB.
Aktualisiert: 2023-04-15
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