Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers von Holitzka,  Patrick
Die vorvertragliche Anzeigepflicht der §§ 19 ff. VVG ist eines der Kernthemen im Versicherungsrecht und für den Abschluss und die Durchführung des Versicherungsvertrages von eminenter Bedeutung. Auch über ein Jahrzehnt nach der VVG-Reform 2008 sind immer noch zahlreiche Fragen in der Rechtsprechung und Literatur umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt. Dieses Buch beschäftigt sich mit der Darstellung der Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers im Zusammenhang mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht beim Abschluss eines Versicherungsvertrages und untersucht aktuelle Streitfragen: -Zulässigkeit von Globalfragen und Ausschlussklauseln -Einhaltung der Textform im Online- und Telefonvertrieb -Zeitpunkt der Anzeigepflicht im Invitatio-Modell -Divergenzen zwischen mündlichen und schriftlichen Angaben -Wertungswidersprüche der Rechtsfolgen -Anforderungen an die Belehrung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung -Fristbeginn der Ausübung der Gestaltungsrechte des Versicherers -Zeitraum zum Nachschieben von Gründen für die Ausübung der Gestaltungsrechte -Zeitpunkt des Erlöschens der Gestaltungsrechte nach einem Versicherungsfall -Anwendungsbereiche für eine Arglistanfechtung Das Buch richtet sich sowohl an Studierende der Versicherungswissenschaften als auch an interessierte Praktiker.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und effektiver Schutz des Versicherungsnehmers

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und effektiver Schutz des Versicherungsnehmers von Romahn,  Christian
Der Gesetzgeber der VVG-Reform 2008 beabsichtigte bei der Regelung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung eine Stärkung des Versicherungsnehmerschutzes. Der Verfasser macht Schutzlücken aus und untersucht, ob diese durch Auslegung oder Richterrecht geschlossen werden können. Zudem entwickelt er einen Vorschlag für eine Neufassung der Vorschriften. Dabei berücksichtigt er auch unberechtigte Leistungsablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherern. Die praxisnahe Ausarbeitung richtet sich an Wissenschaftler, Richter, Anwälte, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und den Gesetzgeber. Der Autor ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Erbrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und effektiver Schutz des Versicherungsnehmers

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und effektiver Schutz des Versicherungsnehmers von Romahn,  Christian
Der Gesetzgeber der VVG-Reform 2008 beabsichtigte bei der Regelung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung eine Stärkung des Versicherungsnehmerschutzes. Der Verfasser macht Schutzlücken aus und untersucht, ob diese durch Auslegung oder Richterrecht geschlossen werden können. Zudem entwickelt er einen Vorschlag für eine Neufassung der Vorschriften. Dabei berücksichtigt er auch unberechtigte Leistungsablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherern. Die praxisnahe Ausarbeitung richtet sich an Wissenschaftler, Richter, Anwälte, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und den Gesetzgeber. Der Autor ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Erbrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und das allgemeine Leistungsstörungsrecht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und das allgemeine Leistungsstörungsrecht von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Pohlmann,  Petra, Schäfers,  Dominik
Der Versicherer kann eine risikoadäquate Prämie nur berechnen, wenn er Kenntnis von den gefahrerheblichen Umständen hat. Daher trifft den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages eine vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 I VVG). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Anzeigepflicht, sieht das VVG in den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG Sanktionen vor. Auch das allgemeine Zivilrecht kennt Mechanismen zum Ausgleich eines vorvertraglichen Informationsgefälles, die in den §§ 311 II, 241 II BGB verankert sind. Der Autor widmet sich dem Verhältnis dieser Vorschriften zu den §§ 19 ff. VVG. Dabei geht er zunächst den dogmatischen Grundfragen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts und des allgemeinen Leistungsstörungsrechts nach. Auch zeigt er auf, dass das allgemeine Zivilrecht ein grundsätzlich verschuldensunabhängiges, der culpa in contrahendo übergeordnetes Rechtsinstitut zur Sanktionierung vorvertraglicher Pflichtverletzungen kennt (praevaricatio in contrahendo), auf das die §§ 19 ff. VVG zurückgeführt werden können. Darauf aufbauend werden die folgenden zwei Fragen beantwortet, die aufgrund ihrer praktischen Bedeutung seit der VVG-Reform von besonderem Interesse sind: Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige eines gefahrerheblichen Umstands nach den §§ 311 II, 241 II BGB auch dann verpflichtet, wenn der Versicherer nach einem gefahrerheblichen Umstand nicht oder nicht in Textform gefragt hat? Kann der Versicherer bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung neben den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG auch Ansprüche und Rechte aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht geltend machen? Das Werk richtet sich an Wissenschaftler, (Fach-)Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter in Versicherungen, die sich mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers beschäftigen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und das allgemeine Leistungsstörungsrecht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers und das allgemeine Leistungsstörungsrecht von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Pohlmann,  Petra, Schäfers,  Dominik
Der Versicherer kann eine risikoadäquate Prämie nur berechnen, wenn er Kenntnis von den gefahrerheblichen Umständen hat. Daher trifft den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages eine vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 I VVG). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Anzeigepflicht, sieht das VVG in den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG Sanktionen vor. Auch das allgemeine Zivilrecht kennt Mechanismen zum Ausgleich eines vorvertraglichen Informationsgefälles, die in den §§ 311 II, 241 II BGB verankert sind. Der Autor widmet sich dem Verhältnis dieser Vorschriften zu den §§ 19 ff. VVG. Dabei geht er zunächst den dogmatischen Grundfragen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts und des allgemeinen Leistungsstörungsrechts nach. Auch zeigt er auf, dass das allgemeine Zivilrecht ein grundsätzlich verschuldensunabhängiges, der culpa in contrahendo übergeordnetes Rechtsinstitut zur Sanktionierung vorvertraglicher Pflichtverletzungen kennt (praevaricatio in contrahendo), auf das die §§ 19 ff. VVG zurückgeführt werden können. Darauf aufbauend werden die folgenden zwei Fragen beantwortet, die aufgrund ihrer praktischen Bedeutung seit der VVG-Reform von besonderem Interesse sind: Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige eines gefahrerheblichen Umstands nach den §§ 311 II, 241 II BGB auch dann verpflichtet, wenn der Versicherer nach einem gefahrerheblichen Umstand nicht oder nicht in Textform gefragt hat? Kann der Versicherer bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung neben den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG auch Ansprüche und Rechte aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht geltend machen? Das Werk richtet sich an Wissenschaftler, (Fach-)Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter in Versicherungen, die sich mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers beschäftigen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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